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Oppositionsparteien legen Alternativen vor
Es soll mal keiner sagen, dass der größte Feind von „gut“ nicht „besser“ ist; denn es geht besser beim TabStMoG.
In quasi allerletzter Minute legen die beiden Oppositionsparteien, die Grünen und Die Linke, zwar getrennte, aber wohl durchdachte Besteuerungsalternativen zum Gesetzentwurf der Koalition vor. In beiden ist die jeweilige Bemessungsgrundlage für die Besteuerung das „Ausstiegsmoment“ für Raucher.
So fordern Die Linke in ihrem „Entschließungsantrag zur Dritten Beratung des Gesetzentwurfes“ mit der Drucksachennummer 19/30531 die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids auf 0,004 Euro pro mg Nikotin festgelegt wird (das sind 10 Prozent des im Entwurf vorgesehenen Steuersatz), und die Besteuerung von nikotinfreien Liquids auf ein Prozent des vorgesehenen Steuersatzes zu reduzieren. Darüber hinaus sollen Heat not burn-Produkte auf 50 Prozent des im zur Abstimmung stehenden Entwurfes reduziert werden.
Die Begründung des von Niema Movassat und Jörg Cezanne unterstützten Papiers lautet: „Nikotinfreie Produkte sind keine Suchtmittel – ganz im Gegenteil: Für viele Menschen ist der nikotinfreie Konsum eine Ausstiegshilfe sowie echte Alternative..“ Und weiter: „Die Reduktion des Tabakkonsums muss oberste Priorität haben und zur Erreichung dieses Ziels sind E-Zigaretten nachweislich geeigne.“
Sehr ähnlich klingt das bei den Grünen, deren Entschließungsantrag vom Steuerfachmann Stefan Schmidt unter der Drucksachennummer 19/30532 zu finden ist. Diese sahen das Unheil wohl schon vor zweit Tagen kommen, denn der Antrag hat das Datum 08. Juni. Darin lautet die Feststellung hinsichtlich der Schadensminimierung und Tabakprävention: „Die Abstufung zwischen den sehr schädlichen Tabak-Rauchprodukten und den weniger schädlichen neuartigen Dampfprodukten sind zu gering, um die Menschen dazu zu motivieren, erst gar nicht mit dem Rauchen anzufangen, komplett mit dem Rauchen aufzuhören oder zumindest auf die weniger gesundheitsschädlichen Produkte umzusteigen.“
Folglich fordern die Grünen, für die neuartigen Dampfprodukte eine neue Steuerkategorie jeseits der Umsatzsteuer einzuführen, so dass sich diese Steuer an der jeweilige Schadstoffbelastung orientieren kann. Sollte allerdings die Bundesregierung am geplanten Gesetzentwurf festhalten, so soll die Regierung die „Steuerhöhe der Rauch- und Dampfprodukte an der jeweiligen Schadstoffbelastung…“ ausrichten und zusätzlich zur volumenbasierten Besteuerung von Liquids für nikotinhaltige Liquids eine pauschale zusätzliche Besteuerung einführen, so heißt es im Antrag der Grünen. Gleichzeitig fordern die Abgeordneten die Beauftragung einer unabhängigen Langzeitstudie – auch zur Kontrolle der Lenkungswirkung von Steuern innerhalb der EU.
Beide Anträge werden heute Nacht dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
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So fordern Die Linke in ihrem „Entschließungsantrag zur Dritten Beratung des Gesetzentwurfes“ mit der Drucksachennummer 19/30531 die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids auf 0,004 Euro pro mg Nikotin festgelegt wird (das sind 10 Prozent des im Entwurf vorgesehenen Steuersatz), und die Besteuerung von nikotinfreien Liquids auf ein Prozent des vorgesehenen Steuersatzes zu reduzieren. Darüber hinaus sollen Heat not burn-Produkte auf 50 Prozent des im zur Abstimmung stehenden Entwurfes reduziert werden.
Die Begründung des von Niema Movassat und Jörg Cezanne unterstützten Papiers lautet: „Nikotinfreie Produkte sind keine Suchtmittel – ganz im Gegenteil: Für viele Menschen ist der nikotinfreie Konsum eine Ausstiegshilfe sowie echte Alternative..“ Und weiter: „Die Reduktion des Tabakkonsums muss oberste Priorität haben und zur Erreichung dieses Ziels sind E-Zigaretten nachweislich geeigne.“
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Folglich fordern die Grünen, für die neuartigen Dampfprodukte eine neue Steuerkategorie jeseits der Umsatzsteuer einzuführen, so dass sich diese Steuer an der jeweilige Schadstoffbelastung orientieren kann. Sollte allerdings die Bundesregierung am geplanten Gesetzentwurf festhalten, so soll die Regierung die „Steuerhöhe der Rauch- und Dampfprodukte an der jeweiligen Schadstoffbelastung…“ ausrichten und zusätzlich zur volumenbasierten Besteuerung von Liquids für nikotinhaltige Liquids eine pauschale zusätzliche Besteuerung einführen, so heißt es im Antrag der Grünen. Gleichzeitig fordern die Abgeordneten die Beauftragung einer unabhängigen Langzeitstudie – auch zur Kontrolle der Lenkungswirkung von Steuern innerhalb der EU.
Beide Anträge werden heute Nacht dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
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