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Foto: Inge Eberhardt

Opposition hakt bei Steuer nach

26. February 2021By ASW

Anfangs war eine Art von Schockstarre sowohl bei den Regierungsparteien als auch bei der Opposition zu erkennen. Alle schienen sich verwundert die Augen zu reiben ob der Liquid-Steuerpläne des Finanzministers.




Dann bat eGarage einige Vertreter der Oppositionsparteien um deren Einordnung zum Plan des Bundesfinanzministeriums zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, und des drastischen Einstieg des Fiskus bei nikotinhaltigen Liquids. Grüne, Linke und Liberale waren unisono in jedem Sinne des Wortes irritiert und zeigten sich verständnislos.

Jetzt legten zwei Parlamentarier nach und reichten schriftliche Fragen an die Bundesregierung ein; die wurden nach der Regierungsbefragung beantwortet von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski, für Bremen und die SPD im Bundestag.

Der Drogenpolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, wollte wissen, ob die in den Medien berichteten Steuerpläne und deren Höhe denn stimmen „und inwiefern läuft diese Steuererhöhung dem gesundheitspolitischen Ziel der Harm Reduction (Schadensminimierung) entgegen, weil sie durch die Preissteigerung den Umstieg von Tabakrauchen auf E-Zigaretten nicht mehr fördert?“

Die Antwort ist schon bemerkenswert: Das TabStMoG befände sich in der Ressortabstimmung, die kursierenden Zahlen (2 Cent pro mg Nikotin ab Juli 2022 bzw. 4 Cent pro mg Nikotin ab Januar 2024 wurden bestätigt, die betroffenen Marktteilnehmer könnten ihre Stellungnahmen abgeben und dann: „Die Preisgestaltung für ihre Produkte obliegt den Wirtschaftsbeteiligten.“, so belehrt die Parlamentarische Staatssekretärin den gewählten Abgeordneten.

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr raus: Ja, in einer freien Marktwirtschaft setzt nicht der Staat die Preise für Produkte fest, aber manchmal kann eine übermäßige Besteuerung auch zur Erdrosselung eines Produktes, eines Marktes führen.




Der Grüne Stefan Schmidt vertritt seine Partei im Finanzausschuss, der auch über das TabStMoG im Mai beraten soll, und wollte in der Frage 60 wissen, ob die Pläne denn mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie vereinbar wären und ob es denn Sinn mache, die Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids, die keinen Tabak enthalten, im Tabaksteuergesetz zu regulieren?

Die Staatssekretärin nahm wie folgt Stellung: „Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer zusätzlichen, nicht harmonisierten Steuer auf diese Produkte vor. Diese zusätzliche Steuer muss nicht im Einklang mit der Tabaksteuerrichtlinie stehen, sondern vielmehr mit der Verbrauchsteuersystemrichtlinie 2008/118/EU (Neufassung als Richtlinie 2020/262/EU) konform sein.“

Und warum antwortete dann die Regierung bislang stets, alle Besteuerungspläne würden nur gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt, wie es bei den Anfragen von Grünen und Linken zum Jahresanfang noch hieß?

Die etwas Älteren der Leser werden sich noch an den Begriff “Halbwertzeit” erinnern, mit dem zu Zeiten des Atomunfalls in Tschernobyl vor fast 35 Jahren, die Verfallszeit der Hälfte der Atome angegeben wurde.

Alles scheint bereits im Vorwahlmodus zu sein, man zeigt sich dünnhäutig, äußert sich pointiert bis fast unhöflich knapp – irgendwie wird das mit dem Durchwinken der Tabaksteuer nicht so geräuschlos und unbeachtet gehen wie erhofft und erwartet: Die Opposition ist alarmiert bis ärgerlich, die Sozialdemokraten – eingebunden in die Große Koalition – stützen ihren Finanzminister und Kanzlerkandidaten, sagen nichts mehr oder gibt Solidaritätsadressen ab. Und die CDU schwankt noch zwischen Geld und Rauchstopp.

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26. February 2021By ASW

Anfangs war eine Art von Schockstarre sowohl bei den Regierungsparteien als auch bei der Opposition zu erkennen. Alle schienen sich verwundert die Augen zu reiben ob der Liquid-Steuerpläne des Finanzministers.




Dann bat eGarage einige Vertreter der Oppositionsparteien um deren Einordnung zum Plan des Bundesfinanzministeriums zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, und des drastischen Einstieg des Fiskus bei nikotinhaltigen Liquids. Grüne, Linke und Liberale waren unisono in jedem Sinne des Wortes irritiert und zeigten sich verständnislos.

Jetzt legten zwei Parlamentarier nach und reichten schriftliche Fragen an die Bundesregierung ein; die wurden nach der Regierungsbefragung beantwortet von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski, für Bremen und die SPD im Bundestag.

Der Drogenpolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, wollte wissen, ob die in den Medien berichteten Steuerpläne und deren Höhe denn stimmen „und inwiefern läuft diese Steuererhöhung dem gesundheitspolitischen Ziel der Harm Reduction (Schadensminimierung) entgegen, weil sie durch die Preissteigerung den Umstieg von Tabakrauchen auf E-Zigaretten nicht mehr fördert?“

Die Antwort ist schon bemerkenswert: Das TabStMoG befände sich in der Ressortabstimmung, die kursierenden Zahlen (2 Cent pro mg Nikotin ab Juli 2022 bzw. 4 Cent pro mg Nikotin ab Januar 2024 wurden bestätigt, die betroffenen Marktteilnehmer könnten ihre Stellungnahmen abgeben und dann: „Die Preisgestaltung für ihre Produkte obliegt den Wirtschaftsbeteiligten.“, so belehrt die Parlamentarische Staatssekretärin den gewählten Abgeordneten.

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr raus: Ja, in einer freien Marktwirtschaft setzt nicht der Staat die Preise für Produkte fest, aber manchmal kann eine übermäßige Besteuerung auch zur Erdrosselung eines Produktes, eines Marktes führen.




Der Grüne Stefan Schmidt vertritt seine Partei im Finanzausschuss, der auch über das TabStMoG im Mai beraten soll, und wollte in der Frage 60 wissen, ob die Pläne denn mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie vereinbar wären und ob es denn Sinn mache, die Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids, die keinen Tabak enthalten, im Tabaksteuergesetz zu regulieren?

Die Staatssekretärin nahm wie folgt Stellung: „Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer zusätzlichen, nicht harmonisierten Steuer auf diese Produkte vor. Diese zusätzliche Steuer muss nicht im Einklang mit der Tabaksteuerrichtlinie stehen, sondern vielmehr mit der Verbrauchsteuersystemrichtlinie 2008/118/EU (Neufassung als Richtlinie 2020/262/EU) konform sein.“

Und warum antwortete dann die Regierung bislang stets, alle Besteuerungspläne würden nur gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt, wie es bei den Anfragen von Grünen und Linken zum Jahresanfang noch hieß?

Die etwas Älteren der Leser werden sich noch an den Begriff “Halbwertzeit” erinnern, mit dem zu Zeiten des Atomunfalls in Tschernobyl vor fast 35 Jahren, die Verfallszeit der Hälfte der Atome angegeben wurde.

Alles scheint bereits im Vorwahlmodus zu sein, man zeigt sich dünnhäutig, äußert sich pointiert bis fast unhöflich knapp – irgendwie wird das mit dem Durchwinken der Tabaksteuer nicht so geräuschlos und unbeachtet gehen wie erhofft und erwartet: Die Opposition ist alarmiert bis ärgerlich, die Sozialdemokraten – eingebunden in die Große Koalition – stützen ihren Finanzminister und Kanzlerkandidaten, sagen nichts mehr oder gibt Solidaritätsadressen ab. Und die CDU schwankt noch zwischen Geld und Rauchstopp.

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