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Österreichs Dampfershops wollen klagen

29. Mai 2016By ASW

Die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in österreichisches Gesetz hat zu großen Härten und Verwerfungen in der Alpenrepublik geführt; der Vertrieb von Liqiuds via Onlineshops wurde von Wien verboten. Jetzt wird Klage beim Verfassungsgericht eingelegt.




Wir hatten schon verschiedentlich darüber berichtet, dass in Österreich die Onlineshops für Dampfutensilien zum Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes geschlossen werden mussten: Österreich: keine Onlineshops mehr für Dampfer.
Der Vertrieb von Liquids darf nur noch in Ladengeschäften erfolgen. Einige reine Onlinehändler mussten bereits ihre Tore schließen. Umsatzrückgänge bei Händlern, die auf zwei Beinen stehen, also Ladengeschäft und Internethandel betreiben, werden mit bis zu 40 Prozent angegeben.

Nun wollen die österreichischen Dampfershops nächste Woche beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen.
Als vergangenes Jahr der Vertrieb von E-Dampfergeräten via Onlineshops verboten werden sollte, zogen die Händler ebenfalls vor Gericht und gewannen.
Das hofft Thomas Baburek, Obmann des Vereins für Händler von E-Dampfgeräten, nun auch. Im ORF sagte er: „Wir hatten voriges Jahr bereits geklagt, nachdem man versuchte, die elektronischen Dampfgeräte in das Tabakmonopolgesetz zu integrieren, und haben unsere Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet, welcher uns auch recht gab – und dieses Mal haben wir eigentlich dasselbe Problem.“

Hier geht es nach Österreich: Neues Tabak-Gesetz: Dampfershops wollen klagen

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Die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in österreichisches Gesetz hat zu großen Härten und Verwerfungen in der Alpenrepublik geführt; der Vertrieb von Liqiuds via Onlineshops wurde von Wien verboten. Jetzt wird Klage beim Verfassungsgericht eingelegt.




Wir hatten schon verschiedentlich darüber berichtet, dass in Österreich die Onlineshops für Dampfutensilien zum Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes geschlossen werden mussten: Österreich: keine Onlineshops mehr für Dampfer.
Der Vertrieb von Liquids darf nur noch in Ladengeschäften erfolgen. Einige reine Onlinehändler mussten bereits ihre Tore schließen. Umsatzrückgänge bei Händlern, die auf zwei Beinen stehen, also Ladengeschäft und Internethandel betreiben, werden mit bis zu 40 Prozent angegeben.

Nun wollen die österreichischen Dampfershops nächste Woche beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen.
Als vergangenes Jahr der Vertrieb von E-Dampfergeräten via Onlineshops verboten werden sollte, zogen die Händler ebenfalls vor Gericht und gewannen.
Das hofft Thomas Baburek, Obmann des Vereins für Händler von E-Dampfgeräten, nun auch. Im ORF sagte er: „Wir hatten voriges Jahr bereits geklagt, nachdem man versuchte, die elektronischen Dampfgeräte in das Tabakmonopolgesetz zu integrieren, und haben unsere Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet, welcher uns auch recht gab – und dieses Mal haben wir eigentlich dasselbe Problem.“

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