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Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag. Foto: Juergen Nowak / Shutterstock.com

Nichtraucherschutzgesetz stößt auf Bedenken

27. April 2022By ASW

Es gibt Premieren, da weiß man nicht so genau, ob man sich drauf oder danach darüber freuen soll: So geschehen heute, als erstmals die Unterschrift vom Bundesgesundheitsminister auf dem Schirm landete.




Vor mehr als sechs Wochen hatte der Bundesrat sich – gerade noch schnell genug für die großen Sommerferien – zum Rauchverbot im Auto bei mitfahrenden Minderjährigen und Schwangeren geäußert, eGarage berichtete; und schon landete heute die Stellungnahme hierzu von Prof. Karl Lauterbach mitsamt Unterschrift auf dem Kabinettstisch mit der Datenblattnummer 20/15014 mit dem Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG), hier: Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 77/22 – Beschluss)„
eGarage liegt das Elaborat inklusive Unterschrift vor.

Darin kommt der Bundesgesundheitsminister zu der Erkenntnis, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Vorlage der Länderkammer bestehen – und sogar die Bundesministerien für Inneres und Heimat und das Bundesjustizministerium haben zugestimmt ebenso wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Na, da ist man aber schon dankbar und glücklich, dass aus diesem Hause mal was Verlässliches und Nachvollziehbares kommt. Zumal eigentlich dank der – so steht es geschrieben – „zielgerichteten Aufklärungsmaßnahmen (der Bundesregierung) in den vergangenen Jahren“, die Zahl von Rauchen im Auto bei gleichzeitiger Anwesenheit von Kindern, Jugendlichen oder Schwangeren deutlich gesenkt werden konnte.

Und um Wolf Biermann zu zitieren, das geht jetzt seinen „sozialistischen“ Gang – gemeint ist hier der große Amtsschimmel, der nun doch noch nach mehr als dreieinhalb Jahren am Start – mit der Drucksache 435/19 vom 11. Oktober 2019 – bereits das Ziel vor Augen hat.

In der bürokratischen Druckkurzfassung sind das 22 Seiten, das entspricht ….Bäumen.
Manchmal möchte man schon verzweifeln.

Kleiner Nachtrag: Das Bundeskabinett hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes…..“ verfassungsrechtliche Bedenken, die nun den Bundestag beschäftigen werden müssen. Na dann.

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Nichtraucherschutzgesetz stößt auf Bedenken

27. April 2022By ASW

Es gibt Premieren, da weiß man nicht so genau, ob man sich drauf oder danach darüber freuen soll: So geschehen heute, als erstmals die Unterschrift vom Bundesgesundheitsminister auf dem Schirm landete.




Vor mehr als sechs Wochen hatte der Bundesrat sich – gerade noch schnell genug für die großen Sommerferien – zum Rauchverbot im Auto bei mitfahrenden Minderjährigen und Schwangeren geäußert, eGarage berichtete; und schon landete heute die Stellungnahme hierzu von Prof. Karl Lauterbach mitsamt Unterschrift auf dem Kabinettstisch mit der Datenblattnummer 20/15014 mit dem Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG), hier: Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 77/22 – Beschluss)„
eGarage liegt das Elaborat inklusive Unterschrift vor.

Darin kommt der Bundesgesundheitsminister zu der Erkenntnis, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Vorlage der Länderkammer bestehen – und sogar die Bundesministerien für Inneres und Heimat und das Bundesjustizministerium haben zugestimmt ebenso wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Na, da ist man aber schon dankbar und glücklich, dass aus diesem Hause mal was Verlässliches und Nachvollziehbares kommt. Zumal eigentlich dank der – so steht es geschrieben – „zielgerichteten Aufklärungsmaßnahmen (der Bundesregierung) in den vergangenen Jahren“, die Zahl von Rauchen im Auto bei gleichzeitiger Anwesenheit von Kindern, Jugendlichen oder Schwangeren deutlich gesenkt werden konnte.

Und um Wolf Biermann zu zitieren, das geht jetzt seinen „sozialistischen“ Gang – gemeint ist hier der große Amtsschimmel, der nun doch noch nach mehr als dreieinhalb Jahren am Start – mit der Drucksache 435/19 vom 11. Oktober 2019 – bereits das Ziel vor Augen hat.

In der bürokratischen Druckkurzfassung sind das 22 Seiten, das entspricht ….Bäumen.
Manchmal möchte man schon verzweifeln.

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