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Neues zur Werbung

10. December 2016By ASW

Zahllos waren die Beiträge zum Thema Werbeverbot für E-Zigaretten und Tabakprodukte – auch wir bei eGarage berichteten diverse Male darüber. Zuletzt vor wenigen Tagen.




Jetzt meldet die „Lebensmittelzeitung“, dass es wohl kaum noch zu einem Werbebannkommen wird in dieser Legislatur. Denn auch auf der Themenliste der letzten Bundestagssitzungswoche in diesem Jahr steht das Werbeverbot nicht. Das wäre es dann gewesen.

Immer wieder ging es um die Auseinandersetzung zwischen den Befürwortern, die sich in allen Bundestagfraktionen finden, und den Gegnern, die quer durch die Parteien vertreten sind. Anlass war und ist der Gesetzentwurf von Bundesminister Christian Schmidt, CSU, zuständig für Ernährung und Landwirtschaft. Darin ging es um das totale Werbeverbot im Kino und bei der Außenwerbung auf Plakaten. Gelten sollte es ab 2020. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf schon abgesegnet – und dann ging er in den Bundestag.

Das prägende Wort für das Weitere ist „kontrovers“. Und die unterschiedlichen Positionen spalten die Fraktionen. Da wurden Appelle ans Hohe Haus gerichtet und Brandbriefe des Ministers und seines Kollegen aus dem Gesundheitsministerium Hermann Gröhe, CDU, und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler, CSU, an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschrieben. Immer wieder sollten die Unionsfraktionsmitglieder über das Werbeaus abstimmen. Dazu kam es aber nie.

Es standen sich wieder und wieder unversöhnlich gegenüber die Gesundheits- und Verbraucherschützen auf der einen Seite und die Vertreter des Wirtschaftsflügels auf der anderen Seite.

Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD, ist dagegen, und der BDI ebenfalls – natürlich gilt das auch für die entsprechenden Branchen aus Wirtschaft und Werbung.

Neue Produkte wie die E-Zigarette können nur auf dem Markt eingeführt werden und bestehen, wenn sie beworben werden dürfen. Das schließt auch die Information über die um 95 Prozent geringere Schädlichkeit vom Dampfen gegenüber dem Rauchen ein. Diese Chancen zur Produktaufklärung müssen jetzt seriös und umfassend von den Marktteilnehmern genutzt werden. Für Verbraucher und politische Entscheidungsträger.

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Jetzt meldet die „Lebensmittelzeitung“, dass es wohl kaum noch zu einem Werbebannkommen wird in dieser Legislatur. Denn auch auf der Themenliste der letzten Bundestagssitzungswoche in diesem Jahr steht das Werbeverbot nicht. Das wäre es dann gewesen.

Immer wieder ging es um die Auseinandersetzung zwischen den Befürwortern, die sich in allen Bundestagfraktionen finden, und den Gegnern, die quer durch die Parteien vertreten sind. Anlass war und ist der Gesetzentwurf von Bundesminister Christian Schmidt, CSU, zuständig für Ernährung und Landwirtschaft. Darin ging es um das totale Werbeverbot im Kino und bei der Außenwerbung auf Plakaten. Gelten sollte es ab 2020. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf schon abgesegnet – und dann ging er in den Bundestag.

Das prägende Wort für das Weitere ist „kontrovers“. Und die unterschiedlichen Positionen spalten die Fraktionen. Da wurden Appelle ans Hohe Haus gerichtet und Brandbriefe des Ministers und seines Kollegen aus dem Gesundheitsministerium Hermann Gröhe, CDU, und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler, CSU, an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschrieben. Immer wieder sollten die Unionsfraktionsmitglieder über das Werbeaus abstimmen. Dazu kam es aber nie.

Es standen sich wieder und wieder unversöhnlich gegenüber die Gesundheits- und Verbraucherschützen auf der einen Seite und die Vertreter des Wirtschaftsflügels auf der anderen Seite.

Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD, ist dagegen, und der BDI ebenfalls – natürlich gilt das auch für die entsprechenden Branchen aus Wirtschaft und Werbung.

Neue Produkte wie die E-Zigarette können nur auf dem Markt eingeführt werden und bestehen, wenn sie beworben werden dürfen. Das schließt auch die Information über die um 95 Prozent geringere Schädlichkeit vom Dampfen gegenüber dem Rauchen ein. Diese Chancen zur Produktaufklärung müssen jetzt seriös und umfassend von den Marktteilnehmern genutzt werden. Für Verbraucher und politische Entscheidungsträger.

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