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Neues zur Tabakproduktrichtlinie
Ein Vögelchen hat uns gezwitschert, was am Freitag beim Treffen zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesernährungs- und Landwirtschaftsministerium verabredet wurde – abweichend von der Vorlage des BMEL.
Somit ist die Ressortabstimmung abgeschlossen.
Im Einzelnen ging es dabei um:
1. Fristen: das BMEL wird die in der Richtlinie vorgesehenen Fristen 1:1 umsetzen, es wird keine Verlängerung geben. Allerdings wird wohl im Vorwort darauf hinweisen, dass man sich bemühen wird, auf EU-Ebene zu einer Lösung zu kommen.
2. Werbung: Kinowerbung bleibt in Filmen ab 18 Jahren erlaubt, Plakatwerbung wird mit einer Übergangsfrist von drei Jahren ab Mai 2019 verboten.
3. Sampling: die kostenfreie Abgabe von Tabakwaren bleibt verboten.
4. Zusatzstoffe und Menthol: keine Bewegung.
5. Art. 11 der Richtlinie: vierjährige Übergangsfrist für Zigarre; nach zwei Jahren Evaluation, ob Bedeutung der Zigarre deutlich zugenommen hat.
Der neue Entwurf soll in der kommenden Woche erarbeitet werden, in der ersten Augustwoche soll eine Einladung zur Verbändeanhörung verschickt werden.
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1. Fristen: das BMEL wird die in der Richtlinie vorgesehenen Fristen 1:1 umsetzen, es wird keine Verlängerung geben. Allerdings wird wohl im Vorwort darauf hinweisen, dass man sich bemühen wird, auf EU-Ebene zu einer Lösung zu kommen.
2. Werbung: Kinowerbung bleibt in Filmen ab 18 Jahren erlaubt, Plakatwerbung wird mit einer Übergangsfrist von drei Jahren ab Mai 2019 verboten.
3. Sampling: die kostenfreie Abgabe von Tabakwaren bleibt verboten.
4. Zusatzstoffe und Menthol: keine Bewegung.
5. Art. 11 der Richtlinie: vierjährige Übergangsfrist für Zigarre; nach zwei Jahren Evaluation, ob Bedeutung der Zigarre deutlich zugenommen hat.
Der neue Entwurf soll in der kommenden Woche erarbeitet werden, in der ersten Augustwoche soll eine Einladung zur Verbändeanhörung verschickt werden.
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