Vor knapp zehn Tagen berichteten wir über das höllische Tempo, das für das Werbeverbot für E-Zigaretten eingeschlagen werden sollte: Jetzt geht es der E-Zigarette an den Werbekragen
Diese ambitionierten Pläne, die schon fast an Durchpeitschen durch das Parlament und den Bundesrat glich, wurden jetzt ein bisschen relativiert.
Es sieht nun so aus:
Am 17. Juni erfolgt die Abstimmung zur Stellungnahme des Bundesrats im Plenum. Dann folgt am 7. oder /und 8. Juli die Erste Lesung im Deutschen Bundestag. Beides noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Diese endet traditionell im September mit dem Einbringen des Bundeshalts in der ersten Woche nach den Ferien.
Unverändert bleibt es bei der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 19. September. Danach spricht der Ausschuss seine Empfehlung an das Hohe Haus aus, hierfür ist der 28. September vorgesehen.
Die zweite und dritte Lesung des von BM Schmidt eingebrachten Gesetzes für Werbeverbote für Tabakwaren und E-Zigaretten finden am 20. und 21. Oktober in Berlin statt.
Der Bundesrat wird dann am 25. November das Gesetz durch die Länderkammer verabschieden.
Dieser neue Fahrplan bringt hoffentlich etwas mehr Ruhe und Nachdenklichkeit in das Verfahren – und gibt vielleicht auch Gelegenheit, den einen oder anderen nicht so schönen Punkt anzusprechen, zu überdenken, zu beraten oder abzuändern. Vielleicht.