Ja, der Pulsschlag geht sehr flott nach oben, wenn im Betreff der Mail „Bundesfinanzministerium und Tabaksteuer“ steht. Es ist gerade mal ein Jahr her, da überraschte – entgegen aller Antworten der Regierung auf Fragen aus dem Plenum des Deutschen Bundestages – die Vorlage des sogenannten „Tabaksteuermodernisierungsgesetzes“, kurz TabStModG.
Das hatte die ganze Branche durch die quasi steuerliche Gleichbehandlung von Tabakzigaretten mit E-Zigaretten durcheinandergewirbelt. Mit den entsprechenden Marktverwerfungen – und, das war nun nicht wirklich überraschend – deutlichen Korrekturen der steuerlichen Erwartungen nach unten, also Reduzierung um 50 Prozent des Aufkommens durch die dreistufige Erhebung von Steuern auf Liquids noch vor der Sommerpause. Und alles jenseits der von der damaligen Opposition gerne geforderten Steuern als Steuerinstrument mit Blick auf Schadensaspekte der jeweiligen Produkte.
Der Verteiler der Mail, die eGarage vorliegt, ist so breit gefächert wie vor einem Jahr: von den betroffenen Verbänden über Gewerkschaften bis hin zu Zollbehörden und Steuerberatern. Auch die relativ kurze Fristsetzung – der Brief trägt das Datum 11. Februar 2022 – von nur drei Wochen, sprich bis 02. März, beruhigt nicht wirklich. Und schon der Schreiber, respektive die Schreiberin, lässt Fürchterliches ahnen: die Ministerialdirektorin Mildenberg wie vor einem Jahr. Dann kommt der Betreff: „Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze; Beteiligung der Verbände“. Im endlos langen und nur schwer erträglichen Amtsdeutsch folgt die Erklärung: Es geht vorrangig um Bier- und Alkoholsteuerfragen im europäischen Umsetzungsraum, also die beliebte Harmonisierung.
Und so heißt es auf Seite 7: „Daneben werden mit dem 8. VStÄndG in jeweils sehr geringem Umfang zur Behebung redaktioneller Fehler und zur Anpassung einzelner Verfahrensvorschriften das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Siebente Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts und die Siebente Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen geändert.“
Faktisch geht es um redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen in der „Tabaksteuerverordnung“ wie zum Beispiel für § 33, Absatz 2:
„Der Steuerwert des Steuerzeichenbogens wird in Euro ausgedrückt und bei Steuerzeichen für Zigaretten und für erhitzten Tabak bis auf vier, für Zigaretten, Zigarillos, Rauchtabak und Substitute für Tabakwaren bis auf drei Dezimalstellen gekürzt.“
Und für § 31, Absatz 4 lautet die Änderung: „Der Steuerwert des Steuerzeichenbogens wird in Euro ausgedrückt und bei Steuerzeichen für Zigaretten und für erhitzten Tabak bis auf vier, für Zigaretten, Zigarillos, Rauchtabak und Substitute für Tabakwaren bis auf drei Dezimalstellen gekürzt.“
Auf über 440 Seiten werden dann Schritte und Schrittchen erläutert, nur was für juristische Feinschmecker.
Entwarnung: Der Wochenanfang ist quasi gerettet, aber trotzdem immer schön wachbleiben.