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Ministerium warnt vor Einweg-E-Zigaretten
Das Bundesumweltministerium warnt vor dem achtlosen Wegwerfen von Einweg-E-Zigaretten und fordert die Nutzer auf, lieber auf nachfüllbare Systeme zu setzen.
Zudem klärt das Ministerium in einer jüngst aktualisiert veröffentlichten Übersicht über die verpflichtende Rücknahme durch den Handel auf. Für den Umweltschaden werden klare Worte gefunden: E-Zigaretten seien “E-Schrott”. “Einweg-E-Zigaretten zeichnen sich durch eine extrem schlechte Umweltbilanz aus. Weder Batterie noch Flüssigkeit lassen sich austauschen. Das macht Einweg-E-Zigaretten zu einem kurzlebigen Wegwerfprodukt, das aus umweltpolitischer Sicht eine Ressourcenverschwendung ist”, heißt es vom BMUV. Zudem sei zu vermuten, dass durch eine unsachgemäße Entsorgung dauerhaft wertvolle Ressourcen verloren gingen.
Ausführlich wird erklärt, was es bedeutet, dass Disposables unter das Elektronikgerätegesetz fallen. “Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen diese also nicht in den Restmüll geben”, wird noch einmal klargestellt. Die Geräte müssten in dieser Hinsicht klar gekennzeichnet sein. Und: “Vertreiber müssen Einweg-E-Zigarette unter bestimmten Randbedingungen zurücknehmen: Zum einen sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern zur Rücknahme von Altgeräten verpflichten. Zum anderen treffen die Rücknahmepflichten auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern.” Letztere seien aber nur dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie regelmäßig Elektro-Artikel verkaufen.
Und ein bemerkenswerter Satz findet sich weiterhin als Rat an die Verbraucher: “Steigen Sie von der Einweg-E-Zigarette auf eine Mehrweg-Alternative um. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um der Verschwendung von Ressourcen entgegenzuwirken.” Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte sich Anfang des Jahres für ein schnelles Verbot von Disposables starkgemacht. Ihrer Ankündigung, dass man ein nationale Regulierung anstrebe, falls Entscheidungen in Brüssel zu lange auf sich warten ließen, sind bislang allerdings keine Taten gefolgt.
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Ausführlich wird erklärt, was es bedeutet, dass Disposables unter das Elektronikgerätegesetz fallen. “Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen diese also nicht in den Restmüll geben”, wird noch einmal klargestellt. Die Geräte müssten in dieser Hinsicht klar gekennzeichnet sein. Und: “Vertreiber müssen Einweg-E-Zigarette unter bestimmten Randbedingungen zurücknehmen: Zum einen sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern zur Rücknahme von Altgeräten verpflichten. Zum anderen treffen die Rücknahmepflichten auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern.” Letztere seien aber nur dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie regelmäßig Elektro-Artikel verkaufen.
Und ein bemerkenswerter Satz findet sich weiterhin als Rat an die Verbraucher: “Steigen Sie von der Einweg-E-Zigarette auf eine Mehrweg-Alternative um. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um der Verschwendung von Ressourcen entgegenzuwirken.” Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte sich Anfang des Jahres für ein schnelles Verbot von Disposables starkgemacht. Ihrer Ankündigung, dass man ein nationale Regulierung anstrebe, falls Entscheidungen in Brüssel zu lange auf sich warten ließen, sind bislang allerdings keine Taten gefolgt.
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