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Menthol vor dem Aus

13. März 2017By ASW

Die meisten Dampfer würden von sich sagen, dass sie kein Menthol in ihre Dampfe geben – leider weit gefehlt.

Denn der Zusatzstoff, den man zur geschmacklichen Verbesserung z.B. von Tabak braucht und der fast in allen Liquids ist, steht vor dem Verbot durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL.




Es geht mal wieder um die 2. Änderungsverordnung der Tabakerzeugnisverordnung, die nun im Entwurf endgültig abgestimmt sein soll. Diese gleicht einer Negativliste, also einer Auflistung von verbotenen Substanzen sowohl für die Tabakzigarette wie für Liquids. Und darin befindet sich auch Menthol – allerdings erst ab Mai 2020, dafür auch für allerkleinste Mengen. Die Liquidhersteller werden für die Frist vorübergehend dankbar sein.

Das BMEL hat den Entwurf auf seine Internetseite gestellt: Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung .

Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen, nachdem das Kanzleramt den Entwurf bereits an den Bundesrat weitergeleitet hat. Dieser soll dem Papier am 12. Mai zustimmen, damit er bis zum 20. Mai in Kraft treten kann.

Wie man hört, ist die umstrittene Rückwirkung des Gesetzes dahin, dafür tritt es mit Verkündung sofort in Kraft.

Und es sollen – wie aus dem Kanzleramt zu hören ist – keine weiteren Fristen gewährt werden, weder für Produktion noch für Abverkauf aus europarechtlichen Erwägungen.

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Die meisten Dampfer würden von sich sagen, dass sie kein Menthol in ihre Dampfe geben – leider weit gefehlt.

Denn der Zusatzstoff, den man zur geschmacklichen Verbesserung z.B. von Tabak braucht und der fast in allen Liquids ist, steht vor dem Verbot durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL.




Es geht mal wieder um die 2. Änderungsverordnung der Tabakerzeugnisverordnung, die nun im Entwurf endgültig abgestimmt sein soll. Diese gleicht einer Negativliste, also einer Auflistung von verbotenen Substanzen sowohl für die Tabakzigarette wie für Liquids. Und darin befindet sich auch Menthol – allerdings erst ab Mai 2020, dafür auch für allerkleinste Mengen. Die Liquidhersteller werden für die Frist vorübergehend dankbar sein.

Das BMEL hat den Entwurf auf seine Internetseite gestellt: Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung .

Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen, nachdem das Kanzleramt den Entwurf bereits an den Bundesrat weitergeleitet hat. Dieser soll dem Papier am 12. Mai zustimmen, damit er bis zum 20. Mai in Kraft treten kann.

Wie man hört, ist die umstrittene Rückwirkung des Gesetzes dahin, dafür tritt es mit Verkündung sofort in Kraft.

Und es sollen – wie aus dem Kanzleramt zu hören ist – keine weiteren Fristen gewährt werden, weder für Produktion noch für Abverkauf aus europarechtlichen Erwägungen.

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