Jetzt hat die Parlamentarische Weihnachtspause ein Ende, am Montag wird im Bundestag wieder um Wissen, Entscheidungen, Kompromisse und Gesetze gerungen.
Und da gibt es noch die Liberalen, von denen man im Ringen um die E-Zigarette so lange nichts hörte. Jetzt melden sie sich zurück – und haben gleich noch eine Glückzahl entdeckt; die 13. Denn so viele Fragen haben sie an die Bundesregierung, wenn es um die „Praktische Umsetzung der Meldepflicht für E-Zigaretten„ geht, wie es in der Bundestagsdrucksache 19/6833 vom 4. Januar dieses Jahres heißt.
Das Problem der sechsmonatigen Meldefrist einer Dampfe bei den zuständigen Behörden vor dem in den Markt bringen des Produktes. Daran haben sich ja schon so manche Streitereien entzündet, wie eGaragen-Leser wissen. Der neueste Zwist kommt vom VdeH, der gestern beim Landgericht Frankfurt am Main eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Amazon erwirkte. Auf dem Onlineportal wurden, so der Verband des eZigarettenhandels, und das Gericht folgte der Argumentation, verschiedentlich Produkte angeboten, vornehmlich aus dem Ausland, die die Meldepflicht verletzten bzw. einfach ignorierten. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Das Aktenzeichen lautet: 3-06 O 103/18. Der Jubel des Verbandes ist hier nachzulesen: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) erwirkt einstweilige Verfügung gegen amazon.de
Nun zurück zur FDP und deren Kleine Anfrage. Darin werden abgefragt zum Beispiel die Häufigkeit der Kontrollen bei inländischen Herstellern und Händlern, die Frage nach personeller und finanzieller Ausstattung der kontrollierenden Behörden – denn was nützt eine Gesetz, das nicht effektiv und sachkundig kontrolliert wird -, die Frage nach nichtregistriertem und grenzüberschreitenden Fernabsatz, sprich über Onlinehändler, interessant dann auch die Antwort der Bundesregierung, ob und wie andere Länder in der Europäischen Union die Einhaltung der Richtlinie 2014/40/EU überwachen. Noch spannender dürfte die Antwort sein, was die Bundesregierung denn konkret gegen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz denn unternehme, hinsichtlich von Importen aus Drittländern, und ob sich denn der Verbraucherschutz seit Inkrafttreten des Gesetzes verbessert habe. Und die 13. Fee will wissen, ob und in wieweit es zwischen Deutschland und anderen Ländern es zum Erfahrungsaustausch kommt oder es gar eine gemeinsame White-List wie in Großbritannien gäbe.
Jetzt muss die Regierung liefern, denn die FDP-Bundestagsfraktion hat ihren Fragenkatalog vorgelegt, der hier nachzulesen ist: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/068/1906833.pdf