Massenhaft Mogelpackungen: Warum es Regeln für E-Liquid-Hersteller braucht

Unter den Nutzern der E-Zigarette ist es ein unbeliebtes Thema: Die Regulierung des Liquid-Angebots.

Wer für klare gesetzliche Regeln für den E-Zigaretten-Markt plädiert, zieht oft den Unmut der Dampfer-Gemeinschaft auf sich. Das ist auf der einen Seite verständlich: Jeder Versuch könnte leicht über das Ziel hinausschießen.

Andererseits ist es jedoch richtig, ein paar Mindeststandards zu etablieren – denn der Markt ist möglicherweise voll von Mogelpackungen. Eine bislang wenig beachtete, unter maßgeblicher Beteiligung deutscher Forscher entstandene Studie wirft ein Schlaglicht auf das Thema. Die Wissenschaftler, unter anderem von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Sigmaringen und Karlsruhe, untersuchten 54 im Internet bestellte Liquids, großenteils von deutschen Online-Shops. Mit einem Spektrometer wurden die Inhaltsstoffe untersucht. Die gute Nachricht: Nur Nikotin wurde als gefährlicher Inhaltsstoff identifiziert, der einen bestimmten Schwellenwert der Gesundheitsgefahr überschreitet. Glycerol und Propylenglykol, die Hauptbestandteile der meisten Liquids, gelten laut der Analyse sogar als sehr sicher.

Fatal war jedoch ein anderes Ergebnis: Die angegebenen und die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe weichen teils extrem stark voneinander ab. Von 23 als nikotinfrei deklarierten Liquids enthielten fünf trotzdem Nikotin – mehr als 20% waren also gar nicht nikotinfrei. Die Dosis lag dabei zwischen 0,11 Milligramm pro Milliliter, was noch als vernachlässigbare Spur durchgehen könnte, und 6,9 Milligramm – was definitiv ein deutlich nikotinhaltiges Liquid darstellt. Auch andersherum lag eine Falschdeklarierung vor: Ein Liquid enthielt kein Nikotin, obwohl zwölf Milligramm enthalten sein sollen.

Die Unsauberkeiten bei der Auszeichnung der Inhaltsstoffe erstreckten sich auch auf die weiteren Inhaltsstoffe. Drei Liquids gaben darüber gar keine Auskunft. Glycerol war in fünf Liquids enthalten, obwohl auf der Packung nichts darüber stand. Das war auch bei zwei Liquids und Propylenglykol der Fall. Ethylenglykol, das laut der Studie riskanter ist als andere Inhaltsstoffe jenseits des Nikotins, war überhaupt nicht ausgezeichnet – obwohl es insgesamt zehn Prozent der gesamten getesteten Liquidmenge ausmachte.

Die Studie schlüsselt nicht auf, wo genau die Liquids bestellt wurden. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass das schlechte Ergebnis dadurch zustandegekommen ist, dass die Forscher ausgerechnet besonders unseriöse Shops genutzt haben.

Andere Untersuchungen unterstreichen aber den Befund. Auch die Zeitschrift Öko-Test nahm E-Liquids unter die Lupe, kam zu einem schlechten Ergebnis und stellte beim Nikotingehalt teil deutliche Abweichungen von den Angaben fest. Ein Zitat: “Dafür, dass hier mit giftigen Substanzen gehandelt wird, die dann auch noch inhaliert werden, war die Gebrauchsinformation häufig unglaublich schlampig gemacht.”

In Summe ist das Ergebnis fatal. Denn egal wo man bestellt: Dampfer, und darunter sind natürlich auch viele unerfahrene Neueinsteiger, sollten sich auf einen Mindeststandard verlassen können, gerade wenn sie ihre Ware aus Deutschland und der EU beziehen. Das ist bei Liquids nicht anders als bei anderen Produkten, zum Beispiel Lebensmitteln: Da muss auch drin sein was draufsteht, schon allein wegen Allergikern oder Menschen, die auf jeden Fall verhindern wollen Nikotin zu sich zu nehmen. Sauber arbeitende Liquid-Anbieter hätten nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Sie würden endlich die unseriöse Konkurrenz los, die nicht einmal simpelste Qualitätsansprüche einhalten können.

Die Vorgaben aus der EU-Tabakproduktrichtlinie, die kommendes Jahr in Deutschland umgesetzt werden müssen, enthalten einige drastische Einschränkungen des Liquid-Markts, die aus Dampfersicht unnötig sind, zum Beispiel die Festschreibung von Packungsgrößen, Nikotinhöchstgehalt und ein großflächiges Werbeverbot. Andererseits wird von der EU bei den Inhaltsstoff-Angaben lediglich vorgegeben, die Nikotinmenge genau auf der Packung anzugeben, die anderen Inhaltsstoffe müssen aber nur in nach Menge absteigender Reihenfolge aufgeschlüsselt werden. Da sollte es sogar noch genauere Vorgaben geben. Mit den Mogelpackungen muss Schluss sein.