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Kurzmeldung: Werbeverbot für alle – und flott

7. March 2020By ASW

Jetzt wird aber so richtig Gas gegeben. Erst gestern lief die Frist für die betroffenen Branchen zur Mitarbeit beim Tabakerzeugnisgesetz ab – und schon kommt es ins Kabinett.




Es gibt schon Spannenderes als die Kabinettszeitplanung für das Treffen des Bundeskabinetts im Kanzleramt. Allerdings nicht, wenn es um das Dampfen und die Gleichbehandlung von E-Zigarette und Tabakzigarette geht – zuletzt nun beim Werbeverbot. In der Kabinettssitzung am Mittwoch, den 25. März 2020, ist es soweit: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bringt unter TOP 19/10056 die „Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ ein.

Warum nun diese Eile und was bedeutet dieses Prozedere, welcher Zeitplan ergibt sich daraus?
Unter Umgehung des ersten Bundesratsdurchlaufs wird das Werbeverbot direkt im Bundestag beraten und die 1. Lesung kann schon in der 13. KW, beginnend mit dem 23. März, stattfinden.
Parallel dürfte das Notifizierungsverfahren (Dauer drei Monate) auf EU-Ebene beginnen. Damit ist, wenn kein Mitgliedsstaat Bedenken gegen das deutsche Werbeverbot erhebt – schwer vorstellbar, ist Deutschland doch das letzte EU-Land mit Werbemöglichkeiten für Tabak -, eine Verabschiedung in 2. und 3. Lesung noch vor der Sommerpause möglich, der Bundesrat könnte auf seiner Sitzung am
3.7.2020 dem Gesetz endgültig zustimmen.

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Jetzt wird aber so richtig Gas gegeben. Erst gestern lief die Frist für die betroffenen Branchen zur Mitarbeit beim Tabakerzeugnisgesetz ab – und schon kommt es ins Kabinett.




Es gibt schon Spannenderes als die Kabinettszeitplanung für das Treffen des Bundeskabinetts im Kanzleramt. Allerdings nicht, wenn es um das Dampfen und die Gleichbehandlung von E-Zigarette und Tabakzigarette geht – zuletzt nun beim Werbeverbot. In der Kabinettssitzung am Mittwoch, den 25. März 2020, ist es soweit: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bringt unter TOP 19/10056 die „Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ ein.

Warum nun diese Eile und was bedeutet dieses Prozedere, welcher Zeitplan ergibt sich daraus?
Unter Umgehung des ersten Bundesratsdurchlaufs wird das Werbeverbot direkt im Bundestag beraten und die 1. Lesung kann schon in der 13. KW, beginnend mit dem 23. März, stattfinden.
Parallel dürfte das Notifizierungsverfahren (Dauer drei Monate) auf EU-Ebene beginnen. Damit ist, wenn kein Mitgliedsstaat Bedenken gegen das deutsche Werbeverbot erhebt – schwer vorstellbar, ist Deutschland doch das letzte EU-Land mit Werbemöglichkeiten für Tabak -, eine Verabschiedung in 2. und 3. Lesung noch vor der Sommerpause möglich, der Bundesrat könnte auf seiner Sitzung am
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