Auf seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den sogenannten Entwurf zum Tabaksteuer Modernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, ohne Aussprache als Tagesordnungspunkt 1 durchgewinkt.
Da heißt, alle Stellungnahmen ob aus der Ressorts oder aus den betroffenen Branchen blieben ungehört, zumindest nahezu. Die Positionspapiere der letztgenannten können nachgelesen werden auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Alle, fast alle (jetzt bitte nicht gleich an gallische Dörfer zu Zeiten von Caesar denken), bis auf das des Bündnis für Tabakfreien Genuss. Wie man hört, konnte man seitens des BMF trotz zweimaliger Intervention nicht eine Veröffentlichung gewährleisten.
Gab es Änderungen? Nicht in wesentlichen Punkten wie der Höhe der Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids, nur in marginalen Punkten, eine Petitesse, über die schon geschrieben wurde, wie das Einfügen von „im Sinne des Gesetzes“. Im Grunde wurde die Fassung des Referentenentwurfes, wie Anfang Februar von die eGarage berichtet, verabschiedet. Und dieser wird dann zeitnah, das heißt am Freitag, dem Bundesrat zugeleitet, wo am 22. April der Bundesrat-Finanzausschuss dazu berät.
Nun geht der Blick erst mal zurück: als erledigt können abgehakt werden die Ressortabstimmungen – leider nicht veröffentlicht oder nur bei eGarage – und die Verbändeanhörung – auch bei eGarage oder siehe auf der Seite des BMF.
Und nun der Blick nach vorne: Der Bundesrat beschäftigt sich mit dem Gesetzentwurf erstmals am 7. Mai. Wer nun noch Einwände hat, müsste diese gegenüber seiner Landesregierung vorbringen, denn der Bundesrat gibt seine möglichen Gegenäußerungen gegenüber dem Kabinett bekannt. Und das beschließt über die Einsprüche oder Gegenäußerungen am 12. Mai.
Im Hohen Haus sieht die Agenda wie folgt aus: 1. Lesung im Bundestag – zeitgleich mit den Beratungen des Bundesratsfinanzausschusses – am 22. April. Es folgen am 17. Mai die Anhörung im Bundestag-Finanzausschuss, danach am 19. Mai die Beratung im Bundestag-Finanzausschuss und danach das Finale am 9. Juni, die sogenannte „Abschließende Beratung im Bundestag-Finanzausschuss“.
Wer jetzt noch an der Effektivität des Parlaments zweifelt, wird staunen, denn schon zwei Tage später, nämlich am 11. Juni findet die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag statt.
Und der guten Ordnung halber gibt es eine sogenannte „Fristverkürzung“ für die 2. Beratung des Bundesrats am 25. Juni, der letzten Zusammenkunft der Länderkammer vor der Bundestagswahl, und gleichzeitig der letzte Sitzungstag des „alten“ Bundestages, denn vor der Wahl am 26. September kommen die Abgeordneten – außer es geschieht etwas Gravierendes – so nicht mehr zusammen.
Viele Optionen zur Einflussnahme gibt es leider nicht mehr. Und das in dem oft so viel bescholtenen Verbände- und Lobbyistenstaat. Aber wie wenig selbst von der Gesetzgebung vorgeschriebenen Anhörungen und Stellungnahmen seitens der Betroffenen bewirken, kann man nicht deutlicher machen und erkennen als beim TabStMoG – ein Beitrag zur Erdrosselung einer jungen Branche und zum Verlust der Glaubwürdigkeit bei der Reduzierung der Raucherinzidenz.