Eigentlich muss die Länderkammer nicht zustimmen, und die Ausschüsse für Gesundheit und der federführende Finanzausschuss hatten den Ministerpräsidenten auch den Gesetzentwurf zur Annahme empfohlen. Nicht so der Wirtschaftsausschuss. Trotzdem hat der Bundesrat heute den Punkt 41 der Tagesordnung, das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, beschlossen, das Gesetz in seiner bekannten Fassung anzunehmen.
Und so geht es weiter:
Am Montag, 17. Mai 2021, findet zwischen 11.30 Uhr und 13 Uhr die Anhörung in Finanzausschuss des Bundestages statt – die geladenen Experten stellen wir morgen vor. Danach wird sich der Finanzausschuss am Mittwoch, 19. Mai, über die Ergebnisse der Anhörung beraten – und versuchen eine Einigung bei den Mitgliedern des Finanzausschusses zu erzielen. Wie man hört, knirscht es vor allem zwischen den Mitgliedern der Großen Koalition. Die sogenannte Abschließende Beratung des Finanzausschusses erfolgt am 9. Juni. Danach geht es, was immer dabei herauskommt, zur Zweiten und Dritten Lesung wieder zurück in den Bundestag.
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