Ein Münchner E-Zigaretten-Shop hat sich in einem durchaus pikanten Prozess offenbar gegen das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) durchgesetzt. Wie iSmokeSmart mitteilte, wurde eine Klage des DKFZ durch das Landgericht München abgewiesen.
Gegenstand war nach Angaben des Unternehmens, dass iSmokeSmart das Zitieren von Martina Pötschke-Langer untersagt werden sollte. iSmokeSmart hatte laut eigener Darstellung folgende Interviewaussagen von Pötschke-Langer aus dem Jahr 2012 in Werbebotschaften verwendet: “gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar”, sowie: „Es wird [bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch andere kanzerogene Stoffe enthalten, die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette ja dieses hochgefährliche Giftgemisch machen.“
Das DKFZ wollte offenbar unterbinden, dass mit diesen Zitaten Werbung für E-Zigaretten gemacht wird und klagte laut iSmokeSmart wegen Verletzung des Markenrechts. Das Gericht sah dies offenbar anders.
Martina Pötschke-Langer hat offenbar ihre Meinung zur E-Zigarette in den vergangenen Jahren geändert. Die Vorteile werden von ihr kaum oder nur sehr eingeschränkt zur Sprache gebracht. Dafür trifft sie regelmäßig Aussagen, die wissenschaftlich weitgehend unbelegt sind. „Kinder studieren damit das Rauchritual ein und probieren nikotinfreie Liquids aus. Wird das langweilig, steigen sie auf nikotinhaltige Liquids um – oder gleich auf Zigaretten”, sagte sie zum Beispiel zum Test-Magazin. Ein solcher Zusammenhang ist bislang aber keinesfalls gut belegt.