Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zu E-Zigaretten wird trefflich diskutiert – und wir wollen einen kleinen Teil dieser Diskussion hier dokumentieren.
Für Nichtraucher, Nichtdampfer, Nichtjuristen und sonstige Nichtkenner der Materie hat der Volksfreund aus Trier die Geschichte beleuchtet und stellt die klassischen Fragen: Worum geht es genau? Wie reagiert die Branche? Was sagen die Händler? usw
Denn im Geschäft mit E-Zigaretten wurden in Deutschland 2015 rund 275 Millionen Euro umgesetzt – und der in Trier ansässige Tabakkonzern JTI ist ebenfalls dabei.
Darum hier der Link zum Volksfreund mit vielen Antworten auf Fragen nach dem Urteil.
Wie beurteilen nun die Juristen das Urteil? Rechtsanwalt Ferner aus Walsdorf bei Aachen schreibt ein ausführliches Blog zum Thema Recht – und beschäftigt sich darin auch mit rechtlichen Aspekten des Richterspruchs. Zwar ist die BGH-Entscheidung “eine allgemeine Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage”, schreibt der Anwalt. Dennoch habe sich aber nicht automatisch jeder Händler strafbar gemacht, so seine Einschätzung. Zudem sei ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt zu berücksichtigen, schreibt Rechtsanwalt Ferner weiter.
Ausführlich zum Nachlesen – unter diesem Link.
Schließlich noch eine weitere juristische Sicht auf das Urteil – diesmal bei Anwalt.de. Interessanter Aspekt: Nur Nikotin aus Tabakpflanzen sei betroffen, urteilen die Autoren aus der Begründung des BGH. Nachzulesen hier bei Anwalt.de.
Unser Fazit: Diesen rechtlichen Betrachtungen werden weitere folgen – wir werden das weiter intensiv beobachten.