Erst gestern wurde in einem Gastbeitrag für die eGarage über Bußgelder bei Vergehen gegen das Jugendschutzgesetz berichtet: Jugendschutz und E-Zigarette – diese Bußgelder sind möglich
Und heute werden erste Testkäufe mit Lockvogel aus dem Norden des Landes gemeldet.
Ein 16-jähriger Polizeischüler aus Delmenhorst suchte verschiedene Fachgeschäfte auf und gab vor, Alkohol und Zigaretten kaufen zu wollen. In zwei von fünf Fällen war er leider erfolgreich. Das gibt Ärger und wird teuer.
Leider haben sich wohl die neuen Jugendschutzbestimmungen beim E-Zigaretten und Liquids, die seit 1. April den Verkauf an Kinder und Jugendliche untersagen, noch nicht rumgesprochen. Der Polizei-Lockvogel konnte in einem Geschäft erfolgreich einkaufen.
Zweifellos werden nun bundesweit noch weitere solche Testkäufe folgen – oder gar von Fernsehteams begleitet; keine gute Publicity, wenn Regeln und Gesetze nicht befolgt werden. Es ist doch so einfach: Im Zweifelsfall einfach den Ausweis erbitten.
Hier der Artikel des „Delmenhorster Kurier“: Testkäufe von Polizei und Stadt