Und jetzt haben wir einen Gastbeitrag von Clarissa Kempken, vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V., in Berlin. Sie stellt den relevanten Bußgeldkatalog für jugendliche Dampfer vor:
Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche draußen bleiben? Ab wann dürfen sie Alkohol oder Zigaretten konsumieren? Wann ist Glücksspiel erlaubt? Diesen Fragen widmet sich der Kinder- und Jugendschutz. Um junge Menschen vor schädlichen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu bewahren, werden ihnen vor allem durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Grenzen gesetzt. Wer dagegen verstößt, setzt nicht nur die gesundheitliche sowie psychosoziale Entwicklung von Heranwachsenden aufs Spiel, sondern muss bei Missachtung der Jugendschutzbestimmungen auch mit einem Bußgeld rechnen.
Vor allem der Konsum von Tabakwaren und Zigaretten ist in puncto Jugendschutz mit einem aktuellen Anlass verbunden. Seit dem 1. April 2016 sind neben Tabakwaren und Zigaretten auch der Konsum sowie der Verkauf von E-Shishas oder E-Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Da sie keinen Tabak enthalten, fielen E-Shishas lange Zeit nicht unter den Jugendschutz und konnten daher von Jugendlichen legal erworben werden. Durch ihren frei wählbaren Geschmack und oft süßlichen Duft machen sie das Rauchen für Kinder und Jugendliche noch attraktiver. Aus diesem Grund sah sich der Jugendschutz in der Pflicht, einzuschreiten.
Doch das muss noch lange nicht bedeuten, dass das Verbot auch eingehalten wird. Internetanbieter können oft nicht nachvollziehen, an wen sie ihre Waren letztendlich abgeben. Doch auch Ladenbesitzer sind verpflichtet, das Alter ihrer jüngeren Kunden durch Ausweiskontrollen sicherzustellen.
Verstöße gegen den Jugendschutz können laut Gesetz mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wird jungen Menschen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder der Öffentlichkeit der Konsum von Tabakwaren oder elektronischen Zigaretten erlaubt bzw. der Verkauf ermöglicht, so liegt der Regelsatz für Gewerbetreibende z. B. bei einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das Gleiche gilt, wenn Verantwortliche einen Werbefilm für E-Zigaretten, E-Shishas oder Tabakwaren vor 18 Uhr zeigen.
Die hohen Bußgelder sind darin begründet, dass E-Shishas das gesundheitliche Wohl und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig schädigen können und zudem den Wechsel auf normale Zigaretten möglicherweise noch fördern. Gemäß Jugendschutz sollten das Wohl von Heranwachsenden sowie ihre Unversehrtheit stets an erster Stelle stehen. Dies kann nur sichergestellt werden, wenn Eltern sowie Vertreiber von E-Zigaretten oder Tabakwaren Hand in Hand zusammenarbeiten.
Und hier geht es zum Bußgeldkatalog.