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Das Bundesfinanzministerium in Berlin. Foto: Shutterstock.com / 4kclips

Illegaler Handel mit E-Zigaretten

12. September 2020By ASW

Wenn Angaben zu und auf Produkten absichtsvoll fehlen oder falsch sind, soll und wird der Verbraucher getäuscht – und das fast immer zu seinem Nachteil. Denn „wahrheitsgemäße“ Aufdrucke kosten.
Und was untersucht und mit Brief und Siegel so bestätigt werden soll, kostet viel.




Das Bundesland Niedersachen erkennt darin eine absichtsvolle Verbrauchertäuschung zum gesundheitlichen Nachteil der Konsumenten – auch bei E-Zigaretten. Denn oftmals bei illegalen Einfuhren aus Drittländern auch teils von außerhalb der EU, fehlen die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf Inhaltsstoffe oder die toxikologische Wirkung gänzlich oder sind falsch aufgezeichnet.

Nun wird Hannover die Initiative ergreifen. Der Ministerpräsident Weil hat mit Schreiben vom 1. September an den amtierenden Präsidenten des Bundesrates Woidke im Bundesrat eine „Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüber-schreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten“ mit der Drucksache 497/20 eingebracht, die auf der Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 22 im Plenum vorgestellt wird, um dann an die Fachausschüsse des Bundesrates weitergeleitet zu werden.

Der wichtigste Punkt dabei ist die geplante Einführung einer Rechtsverpflichtung, nach der im Online erstandene Produkte ebenso gekennzeichnet sein müssen wie in den Geschäften. Und die Betreiber von Online-Plattformen sollen zur „Eigenkontrolle“ der Liquids und E-Zigaretten verpflichtet werden, damit die „Rechtskonformität“ hergestellt und garantiert ist. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, den Zoll stärker als bislang in die Kontrolle illegaler Einfuhren einzubinden.
Auch wird angeregt, gegebenenfalls auf EU-Recht zurückzugreifen, um „grenzüberschreitenden Fernabsatz von E-Zigaretten und E-Liquids verbieten. Damit würde der Online-Handel von E-Zigaretten und E-Liquids auf in Deutschland ansässige Anbieter beschränkt, welche wie der stationäre Handel durch Vor-Ort-Kontrollen der zuständigen Behörden überwachbar sind, wodurch Verstöße unmittelbar verfolgt und abgestellt werden können.“

Eine sehr begrüßenswerte Initiative, denn schon zu oft haben deutsche Händler sich über illegale und unkontrollierte Einfuhren beklagt, die zwar sehr preisgünstig angeboten werden, aber nicht dem deutschen Gesetz entsprechen. Und somit in Deutschland nicht verkehrsfähig sind. Eigentlich ein Fall für den Zoll oder für die Aufsichtsbehörden – beide Kontrollinstanzen zeigten sich damit in der Vergangenheit überfordert. Zivilklagen deutscher Händler gegen ausländische Anbieter oder gar der Behörden scheiterten zunehmend an jeweiligen Sitzen der Anbieter solcher Produkte im Ausland.

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12. September 2020By ASW

Wenn Angaben zu und auf Produkten absichtsvoll fehlen oder falsch sind, soll und wird der Verbraucher getäuscht – und das fast immer zu seinem Nachteil. Denn „wahrheitsgemäße“ Aufdrucke kosten.
Und was untersucht und mit Brief und Siegel so bestätigt werden soll, kostet viel.




Das Bundesland Niedersachen erkennt darin eine absichtsvolle Verbrauchertäuschung zum gesundheitlichen Nachteil der Konsumenten – auch bei E-Zigaretten. Denn oftmals bei illegalen Einfuhren aus Drittländern auch teils von außerhalb der EU, fehlen die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf Inhaltsstoffe oder die toxikologische Wirkung gänzlich oder sind falsch aufgezeichnet.

Nun wird Hannover die Initiative ergreifen. Der Ministerpräsident Weil hat mit Schreiben vom 1. September an den amtierenden Präsidenten des Bundesrates Woidke im Bundesrat eine „Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüber-schreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten“ mit der Drucksache 497/20 eingebracht, die auf der Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 22 im Plenum vorgestellt wird, um dann an die Fachausschüsse des Bundesrates weitergeleitet zu werden.

Der wichtigste Punkt dabei ist die geplante Einführung einer Rechtsverpflichtung, nach der im Online erstandene Produkte ebenso gekennzeichnet sein müssen wie in den Geschäften. Und die Betreiber von Online-Plattformen sollen zur „Eigenkontrolle“ der Liquids und E-Zigaretten verpflichtet werden, damit die „Rechtskonformität“ hergestellt und garantiert ist. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, den Zoll stärker als bislang in die Kontrolle illegaler Einfuhren einzubinden.
Auch wird angeregt, gegebenenfalls auf EU-Recht zurückzugreifen, um „grenzüberschreitenden Fernabsatz von E-Zigaretten und E-Liquids verbieten. Damit würde der Online-Handel von E-Zigaretten und E-Liquids auf in Deutschland ansässige Anbieter beschränkt, welche wie der stationäre Handel durch Vor-Ort-Kontrollen der zuständigen Behörden überwachbar sind, wodurch Verstöße unmittelbar verfolgt und abgestellt werden können.“

Eine sehr begrüßenswerte Initiative, denn schon zu oft haben deutsche Händler sich über illegale und unkontrollierte Einfuhren beklagt, die zwar sehr preisgünstig angeboten werden, aber nicht dem deutschen Gesetz entsprechen. Und somit in Deutschland nicht verkehrsfähig sind. Eigentlich ein Fall für den Zoll oder für die Aufsichtsbehörden – beide Kontrollinstanzen zeigten sich damit in der Vergangenheit überfordert. Zivilklagen deutscher Händler gegen ausländische Anbieter oder gar der Behörden scheiterten zunehmend an jeweiligen Sitzen der Anbieter solcher Produkte im Ausland.

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