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Hessen erweitert Nichtraucherschutz auf E-Zigaretten

3. September 2021By ASW

Irgendwie ist der Gesetzentwurf des Grünen Staatsministers für Soziales und Integration in Wiesbaden, Kai Klose, fast unbemerkt in den Hessischen Landtag eingebracht worden.




Mit der Drucksache 20/5996 vom 20. Juni dieses Jahrs will die Regierung unter dem CDU-Granden Volker Bouffier mit dem Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes“ als erstes Bundesland Fakten schaffen und das Rauchen von Tabakzigaretten gleichsetzen mit dem Dampfen von E-Zigaretten und der Nutzung von Heat not burn-Produkten. Diese sogenannte „Anpassung“ wird begründet mit einer Klarstellung in der Definition, wie sie schon bei der Einführung der Tabaksteuer auf Liquids mit und ohne Nikotin bei E-Zigaretten diente, nämlich als Dampfen mit Inhalieren im Sinne der „Substitution von Tabakwaren“. Und die Begründung lautet so: „…der durch die Benutzung dieser Produkte entstehende Dampf durch die Exhalation der Konsumierenden die Raumluft in ähnlich gesundheitsschädlicher Weise belastet wie herkömmlicher Zigarettenrauch.“
Also soll im Hessischen Nichtraucherschutzgesetz, geht es nach dem ehemaligen Vorsitzenden der Hessischen Grünen, das Rauchen dem Dampfen einfach gleichgestellt, auch wenn es im Gesetzentwurf heißt: „Die Erweiterung der gesetzlichen Regelung um die Aufnahme der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern rechtfertigt sich dadurch, dass die Exposition dieser neuen Produkte aufgrund der derzeitigen Studienlage als gesundheitsschädlich zu werten ist – wenn auch möglicherweise weniger als herkömmlicher Tabakrauch – und die Bürger und Bürgerinnen vor diesen Gefahren im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes zu schützen sind.“
Und würde man, so steht da, die Nutzung von E-Zigaretten dulden, würde dies zu einer „Renormalisierung des Rauchens“ in der Gesellschaft führen „und damit die bisherigen Erfolge der Nichtraucherschutzgesetzgebung, insbesondere den vollzogenen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, zunichtemachen.“
Und nun soll keiner sagen, dass die Partei mit der Kanzlerkandidatin nicht noch immer sich als „Verbotspartei“ geriert.

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Irgendwie ist der Gesetzentwurf des Grünen Staatsministers für Soziales und Integration in Wiesbaden, Kai Klose, fast unbemerkt in den Hessischen Landtag eingebracht worden.




Mit der Drucksache 20/5996 vom 20. Juni dieses Jahrs will die Regierung unter dem CDU-Granden Volker Bouffier mit dem Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes“ als erstes Bundesland Fakten schaffen und das Rauchen von Tabakzigaretten gleichsetzen mit dem Dampfen von E-Zigaretten und der Nutzung von Heat not burn-Produkten. Diese sogenannte „Anpassung“ wird begründet mit einer Klarstellung in der Definition, wie sie schon bei der Einführung der Tabaksteuer auf Liquids mit und ohne Nikotin bei E-Zigaretten diente, nämlich als Dampfen mit Inhalieren im Sinne der „Substitution von Tabakwaren“. Und die Begründung lautet so: „…der durch die Benutzung dieser Produkte entstehende Dampf durch die Exhalation der Konsumierenden die Raumluft in ähnlich gesundheitsschädlicher Weise belastet wie herkömmlicher Zigarettenrauch.“
Also soll im Hessischen Nichtraucherschutzgesetz, geht es nach dem ehemaligen Vorsitzenden der Hessischen Grünen, das Rauchen dem Dampfen einfach gleichgestellt, auch wenn es im Gesetzentwurf heißt: „Die Erweiterung der gesetzlichen Regelung um die Aufnahme der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern rechtfertigt sich dadurch, dass die Exposition dieser neuen Produkte aufgrund der derzeitigen Studienlage als gesundheitsschädlich zu werten ist – wenn auch möglicherweise weniger als herkömmlicher Tabakrauch – und die Bürger und Bürgerinnen vor diesen Gefahren im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes zu schützen sind.“
Und würde man, so steht da, die Nutzung von E-Zigaretten dulden, würde dies zu einer „Renormalisierung des Rauchens“ in der Gesellschaft führen „und damit die bisherigen Erfolge der Nichtraucherschutzgesetzgebung, insbesondere den vollzogenen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, zunichtemachen.“
Und nun soll keiner sagen, dass die Partei mit der Kanzlerkandidatin nicht noch immer sich als „Verbotspartei“ geriert.

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