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Grüner fragt nach Folgen der Liquidsteuer
Stefan Schmidt, der Berichterstatter für das TabStMoG im Finanzausschuss der Grünen im Bundestag, hat sich schon oft durch sehr sachgerechte und fundierte Fragen an die Bundesregierung hervorgetan. Jetzt wieder.
In der Fragestunde des Hohen Hauses heute hat er eine Frage an die Bundesregierung, hier das Bundesministerium für Finanzen, eingereicht, die die Einführung einer Steuer für nikotinhaltige Liquids hinterfragt und gleichzeitig mögliche „Ausweichbewegungen“ der Dampfer zum Beispiel für den europäischen Markt im Focus hat. Die Frage 41 lautet:
„Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten bei der geplanten Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten von 0,02 Euro/mg Nikotin zum 1. Juli 2022 und von 0,04 Euro/mg Nikotin zum 1. Januar 2024 (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts) die Liquids vermehrt aus dem deutlich günstigeren (EU-)Ausland beziehen und damit zu Waren greifen, die nicht in Deutschland versteuert werden (bitte begründen), und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass infolge der Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids der deutsche E-Zigaretten-Markt zusammenbricht, ähnlich wie es in Italien nach der Einführung einer Liquidsteuer 2014 passiert ist (vgl. WirtschaftsWoche, Ganz dicke Luft, 26. März 2021, S. 13; bitte begründen)?“
Leider ist das Thema Folgeabschätzung bei Steuererhöhungen nicht unbedingt sehr ge- und beliebt bei den Handelnden. Aber selbst wenn es wehtut, wird die Frage des Grünen Abgeordneten Stefan Schmidt beantwortet werden müssen – außer man schönt sie, die Folgeabschätzungen von überproportionalen Steuern auf nikotinhaltige Liquids, ohne Erfahrungsaustausch mit leidgeprüften und steuererfahrenen Ländern wie Italien oder den USA.
Aber warum sollte man.
Gespannt erwarten wir die Antwort des BMF.
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„Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten bei der geplanten Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten von 0,02 Euro/mg Nikotin zum 1. Juli 2022 und von 0,04 Euro/mg Nikotin zum 1. Januar 2024 (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts) die Liquids vermehrt aus dem deutlich günstigeren (EU-)Ausland beziehen und damit zu Waren greifen, die nicht in Deutschland versteuert werden (bitte begründen), und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass infolge der Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids der deutsche E-Zigaretten-Markt zusammenbricht, ähnlich wie es in Italien nach der Einführung einer Liquidsteuer 2014 passiert ist (vgl. WirtschaftsWoche, Ganz dicke Luft, 26. März 2021, S. 13; bitte begründen)?“
Leider ist das Thema Folgeabschätzung bei Steuererhöhungen nicht unbedingt sehr ge- und beliebt bei den Handelnden. Aber selbst wenn es wehtut, wird die Frage des Grünen Abgeordneten Stefan Schmidt beantwortet werden müssen – außer man schönt sie, die Folgeabschätzungen von überproportionalen Steuern auf nikotinhaltige Liquids, ohne Erfahrungsaustausch mit leidgeprüften und steuererfahrenen Ländern wie Italien oder den USA.
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