Alle wissen, dass die Gelder aus dem Konjunkturpakets irgendwann wieder im Staatssäckel landen müssen, aus dem Milliarden ausgeschüttet werden, um einen drohenden wirtschaftlichen Einbruch abzufedern.
Dem steht natürlich der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung gegenüber, die in der laufenden 19. Legislatur ohne Steuererhöhung auskommen will. Das war vor Corona.
Einen ganz anderen Weg verfolgen die Grünen, die sich über eine sogenannte prohibitive Steuer Gedanken machen. Dabei ist das Ziel, den Bürger durch Besteuerung von Konsumgütern in seinem Verhalten zu beeinflussen – am liebsten nach Gusto der jeweiligen Partei. Quasi: Erziehung durch Steuerung. Und schon sind wir bei der Liquidsteuer, die der Bundesfinanzminister im Einklang mit den Kollegen in Europa bestimmen will. Einige Länder sind da ja schon nach vorne geprescht – und haben sich zum Teil wegen überzogener fiskalischer Gier blutige Nasen geholt, siehe Italien.
Die Grünen wollen auch schneller zum Steuerziel kommen und den EU-Fokus auf die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um mehr Geschwindigkeit und Zielorientierung in ihr Anliegen zu bekommen. Und das geht doch recht flott: Bereits am ertsen Tag nach der parlamentarischen Sommerpause, am 7. September 2020, soll auf Antrag der Grünen eine Anhörung im Finanzausschuss stattfinden. „Die Fraktion will die EU-Tabaksteuerrichtlinie schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickeln lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampfprodukte wie zum Beispiel Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten.“, heißt es dazu bei „hib, heute im bundestag“, Ausgabe 696.
Der Antrag der Grünen vom 6. Mai 2020 mit der Drucksachennummer 19/18978 trägt den sperrigen Titel: „EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten“.
Im Vorwort wird festgestellt, dass Dampfprodukte in Deutschland immer beliebter werden – nicht nur bei Rauchern, sondern auch bei Jugendlichen, so merkt man an. E-Zigaretten seien zwar weniger schädlich als Tabakzigaretten, aber nicht schadlos. Und dann folgt ein Forderungskatalog an die Bundesregierung von Steuerrichtlinien für Rauch-und Dampfprodukte im Rahmen der EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU bis zu unabhängigen europaweiten Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten und heat not burn-Produkten. Bei der eingeforderten Besteuerung von Liquids jenseits der Umsatzsteuer sollen sowohl nikotinhaltige wie nikotinfreie Produkte einbezogen werden, orientiert „an der Schadstoffbelastung der jeweiligen Rauch- und Dampfprodukte für KonsumentInnen“, wie es im Antrag heißt.
Das ist mal originell: Steuer gemäß Belastung – von KFZ-Steuern lernen, heißt gesund werden oder bleiben. Diesmal wird die E-Zigaretten aber nicht mit der Tabakzigaretten gleichgestellt, denn da sind die Steuern unabhängig vom Teer- und Nikotingehalt.