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Grüne und Werbeverbot für E-Zigaretten
Manchmal dauert es halt etwas länger, bis Antworten der Bundesregierung druckfertig vorliegen, aber dann sind sie umso konkreter – oder.
Die Antwort der Bundesregierung, hier der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, CSU, auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch zum Werbeverbot lag zwar schon am 30. Mai vor, erschien aber erst jetzt in der Bundestagsdrucksache 18/8659.
Hierbei ging es bei der Frage um die zeitliche Verschiebung des Werbeverbots auch für E-Zigaretten auf 2020. Ursprünglich sollte das schon früher in Kraft treten. Übergangsfrist und Erleichterung der Umstellung, so die Antwort. Im Original liest sich das so:
41. Abgeordnete Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das geplante Verbot der Tabakaußenwerbung von 2016, wie im Referentenentwurf noch vorgesehen, auf das Jahr 2020 verschoben, und wie ist das mit der Aussage des Ministers, „Ich bin Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine allgegenwärtige Werbung in der Öffentlichkeit den Einstieg in das Rauchen aktiv fördert. Deutschland ist neben Bulgarien das einzige Land in der Europäischen Union, in dem die Außenwerbung für Zigaretten noch erlaubt ist. Dies konterkariert unsere intensiven Bemühungen in der Tabakprävention gerade bei Kindern und Jugendlichen. Deshalb strebe ich ein Verbot der Außenwerbung mit Plakaten sowie der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten an.“ (www.bild.de/geld/wirtschaft/christian-schmidt/agrar-minister-will-zigaretten-werbung-verbieten-41547826.bild.html) in Einklang zu bringen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 30. Mai 2016
Die Bundesregierung schätzt die geplanten neuen Werberegeln für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten als wirksame Mittel ein, um den Rückgang der Raucherquote auch weiterhin günstig beeinflussen zu können. Der von der Bundesregierung daher am 20. April 2016 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sieht vor, dass das Verbot der Außenwerbung nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Juli 2020 in Kraft treten soll. Die Übergangsfrist soll die Umstellung auf die neuen Vorschriften erleichtern.
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Hierbei ging es bei der Frage um die zeitliche Verschiebung des Werbeverbots auch für E-Zigaretten auf 2020. Ursprünglich sollte das schon früher in Kraft treten. Übergangsfrist und Erleichterung der Umstellung, so die Antwort. Im Original liest sich das so:
41. Abgeordnete Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das geplante Verbot der Tabakaußenwerbung von 2016, wie im Referentenentwurf noch vorgesehen, auf das Jahr 2020 verschoben, und wie ist das mit der Aussage des Ministers, „Ich bin Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine allgegenwärtige Werbung in der Öffentlichkeit den Einstieg in das Rauchen aktiv fördert. Deutschland ist neben Bulgarien das einzige Land in der Europäischen Union, in dem die Außenwerbung für Zigaretten noch erlaubt ist. Dies konterkariert unsere intensiven Bemühungen in der Tabakprävention gerade bei Kindern und Jugendlichen. Deshalb strebe ich ein Verbot der Außenwerbung mit Plakaten sowie der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten an.“ (www.bild.de/geld/wirtschaft/christian-schmidt/agrar-minister-will-zigaretten-werbung-verbieten-41547826.bild.html) in Einklang zu bringen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 30. Mai 2016
Die Bundesregierung schätzt die geplanten neuen Werberegeln für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten als wirksame Mittel ein, um den Rückgang der Raucherquote auch weiterhin günstig beeinflussen zu können. Der von der Bundesregierung daher am 20. April 2016 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sieht vor, dass das Verbot der Außenwerbung nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Juli 2020 in Kraft treten soll. Die Übergangsfrist soll die Umstellung auf die neuen Vorschriften erleichtern.
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