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Das Plenum des Bundestags. Foto: Shutterstock.com / 360b

Grüne Nachhaltigkeit

5. March 2021By ASW

Das Tabaksteuer Modernisierungsgesetz (TabStMoG) hat schon zu ganz besondere Blüten getrieben: Sowohl in den jeweiligen Stellungnahmen der Betroffenen wie in der Politik – und dort besonders in der Opposition.




Mit viel Biss und steter Wiederholung wird von der Bundesregierung Expertise abgefordert entweder über sogenannte Kleine Anfragen oder über die Fragestunde des Deutschen Bundestages. Dort haben sich die Linke mit ihrem Drogenpolitischen Sprecher Niema Movassat und dem Grünen Mitglied des Finanzausschusses Stefan Schmidt hervorgetan, wie eGarage berichtete.

Der Letztgenannte ist deshalb interessant und interessiert, weil der Finanzausschuss des Hohen Hauses ja federführend ist für die Diskussion (und hoffentlich Modifikation) um das TabStMoG besonders hinsichtlich der erdrückenden Steuer für nikotinhaltige Liquids. Und der Abgeordnete lässt nicht locker.
Am 3. März stellte er mit Frage 38 die Gretchenfrage: „Inwiefern plant die Bundesregierung, die Besteuerung von Heat-Not-Burn-Produkten und E-Zigaretten unilateral auf nationaler Ebene zu ändern, nachdem die Bundesregierung noch im Januar 2019 aufgrund einer fehlenden harmonisierten Besteuerungsgrundlage von Tabakerhitzern und anderen neuartigen Rauchprodukten von einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes gewarnt und für eine gemeinsame Herangehensweise der EU-Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf EU-Ebene geworben hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16325), und inwiefern ist der Vorschlag des Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium der Finanzen nach Einschätzung der Bundesregierung mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2014/64/EU) vereinbar, nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids im Rahmen des Tabaksteuergesetzes zu besteuern, obwohl diese keinen Tabak enthalten?“




Wie stets antwortete ihm die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryklewski, SPD/Bremen, siehe Plenarprotokoll 19/214, Seite 109, diesmal etwas ausführlicher. Zwei Hinweise sind Teil der Replik: a) der Referentenentwurf ist in der Ressortabstimmung und b) (und wir müssen jetzt alle sehr gefasst und überrascht sein, was wohl auch für das Bundesfinanzministerium gilt, denn) es folgt die Feststellung: So eine Neufassung der EU-Tabaksteuerrichtlinie kann dauern, da wollte man dann doch: „Um dem volatilen und stark wachsenden Markt bei neuartigen Rauchprodukten angemessen und zeitnah begegnen zu können, hat das Bundesfinanzministerium nationale Regelungen vorgeschlagen.“ Und schließlich hätten ja auch die EU-Mitgliedsstaaten Polen, Österreich und Italien schon Steuern auf E-Zigaretten-Liquids eingeführt, so konstatiert das BMF.

Da empfiehlt man doch gerne, sich mal bei den Kollegen des Finanzministeriums in Rom schlau zu machen mit deren Steuererfahrungen. Danach kommt der Hinweis auf „Steuergerechtigkeit“, diese gilt aber wohl nur absolut und nicht relativ – sprich keiner verwehrt sich der Besteuerung, nur sinnvoll und gerecht müssen sie sein und nicht erdrosselnd. Man darf gespannt sein auf die Stellungnahmen anderer Betroffener und vor allem auf die der Ministerien zum Tabak Steuer Modernisierungsgesetz – wir berichten weiter.

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Das Tabaksteuer Modernisierungsgesetz (TabStMoG) hat schon zu ganz besondere Blüten getrieben: Sowohl in den jeweiligen Stellungnahmen der Betroffenen wie in der Politik – und dort besonders in der Opposition.




Mit viel Biss und steter Wiederholung wird von der Bundesregierung Expertise abgefordert entweder über sogenannte Kleine Anfragen oder über die Fragestunde des Deutschen Bundestages. Dort haben sich die Linke mit ihrem Drogenpolitischen Sprecher Niema Movassat und dem Grünen Mitglied des Finanzausschusses Stefan Schmidt hervorgetan, wie eGarage berichtete.

Der Letztgenannte ist deshalb interessant und interessiert, weil der Finanzausschuss des Hohen Hauses ja federführend ist für die Diskussion (und hoffentlich Modifikation) um das TabStMoG besonders hinsichtlich der erdrückenden Steuer für nikotinhaltige Liquids. Und der Abgeordnete lässt nicht locker.
Am 3. März stellte er mit Frage 38 die Gretchenfrage: „Inwiefern plant die Bundesregierung, die Besteuerung von Heat-Not-Burn-Produkten und E-Zigaretten unilateral auf nationaler Ebene zu ändern, nachdem die Bundesregierung noch im Januar 2019 aufgrund einer fehlenden harmonisierten Besteuerungsgrundlage von Tabakerhitzern und anderen neuartigen Rauchprodukten von einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes gewarnt und für eine gemeinsame Herangehensweise der EU-Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf EU-Ebene geworben hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16325), und inwiefern ist der Vorschlag des Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium der Finanzen nach Einschätzung der Bundesregierung mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2014/64/EU) vereinbar, nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids im Rahmen des Tabaksteuergesetzes zu besteuern, obwohl diese keinen Tabak enthalten?“




Wie stets antwortete ihm die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryklewski, SPD/Bremen, siehe Plenarprotokoll 19/214, Seite 109, diesmal etwas ausführlicher. Zwei Hinweise sind Teil der Replik: a) der Referentenentwurf ist in der Ressortabstimmung und b) (und wir müssen jetzt alle sehr gefasst und überrascht sein, was wohl auch für das Bundesfinanzministerium gilt, denn) es folgt die Feststellung: So eine Neufassung der EU-Tabaksteuerrichtlinie kann dauern, da wollte man dann doch: „Um dem volatilen und stark wachsenden Markt bei neuartigen Rauchprodukten angemessen und zeitnah begegnen zu können, hat das Bundesfinanzministerium nationale Regelungen vorgeschlagen.“ Und schließlich hätten ja auch die EU-Mitgliedsstaaten Polen, Österreich und Italien schon Steuern auf E-Zigaretten-Liquids eingeführt, so konstatiert das BMF.

Da empfiehlt man doch gerne, sich mal bei den Kollegen des Finanzministeriums in Rom schlau zu machen mit deren Steuererfahrungen. Danach kommt der Hinweis auf „Steuergerechtigkeit“, diese gilt aber wohl nur absolut und nicht relativ – sprich keiner verwehrt sich der Besteuerung, nur sinnvoll und gerecht müssen sie sein und nicht erdrosselnd. Man darf gespannt sein auf die Stellungnahmen anderer Betroffener und vor allem auf die der Ministerien zum Tabak Steuer Modernisierungsgesetz – wir berichten weiter.

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