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GroKo-Fraktionen zu Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Vergangene Woche und gestern berichteten wir über die bevorstehenden Beratungen zum Werbeverbot in den Bundestagsfraktionen der Großen Koalition, die heute beide tagten.
Fangen wir mit dem politischen Bericht des SPD-Fraktionsvorsitzenden für die Sitzung der Bundestagsfraktion heute an. Darin heißt es: “[…] Auch beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gesundheitsschäden durch Rauchen konnten wir endlich eine Einigung erzielen: Zusätzliche Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden nun eingeführt. […]”
Und weiter auf das Dampfen bezogen, wird festgehalten:
“TOP 31: Werbeverbot für elektronische Zigaretten
Zukünftig sollen Werbebeschränkungen auch für elektronische Zigaretten gelten. Mit der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten und dann an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wird, soll dies festgelegt werden. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden steht im Vordergrund. Gleichzeitig sollen zusätzliche Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter eingeführt werden.”
Im Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 26. Mai 2020 heißt es hierzu: “Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Der Konsum von Tabak ist eines der bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken unserer Zeit. Wir beraten in erster Lesung, wie eine weitere Beschränkung von Tabakwerbung erfolgen kann. Ergänzend zu den bereits bestehenden Werbeverboten z.B. in Hörfunk, Presse und Fernsehen sieht der Entwurf ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden. Für Tabakerhitzer soll ein entsprechendes Werbeverbot zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darüber hinaus wird künftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter lediglich im Zusammenhang mit Filmen erlaubt, die keine Jugendfreigabe haben. Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen im Rahmen von Werbemaßnahmen wird außerhalb von Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels ab 2021 verboten. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzustellen, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.”
Soweit die jeweiligen Fraktionssitzungen vorbereitenden Einlassungen der Fraktionschefs in schriftlicher Form, am Freitagnachmittag geht es ins Plenum des Deutschen Bundestages.
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Fangen wir mit dem politischen Bericht des SPD-Fraktionsvorsitzenden für die Sitzung der Bundestagsfraktion heute an. Darin heißt es: “[…] Auch beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gesundheitsschäden durch Rauchen konnten wir endlich eine Einigung erzielen: Zusätzliche Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden nun eingeführt. […]”
Und weiter auf das Dampfen bezogen, wird festgehalten:
“TOP 31: Werbeverbot für elektronische Zigaretten
Zukünftig sollen Werbebeschränkungen auch für elektronische Zigaretten gelten. Mit der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten und dann an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wird, soll dies festgelegt werden. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden steht im Vordergrund. Gleichzeitig sollen zusätzliche Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter eingeführt werden.”
Im Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 26. Mai 2020 heißt es hierzu: “Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Der Konsum von Tabak ist eines der bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken unserer Zeit. Wir beraten in erster Lesung, wie eine weitere Beschränkung von Tabakwerbung erfolgen kann. Ergänzend zu den bereits bestehenden Werbeverboten z.B. in Hörfunk, Presse und Fernsehen sieht der Entwurf ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden. Für Tabakerhitzer soll ein entsprechendes Werbeverbot zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darüber hinaus wird künftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter lediglich im Zusammenhang mit Filmen erlaubt, die keine Jugendfreigabe haben. Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen im Rahmen von Werbemaßnahmen wird außerhalb von Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels ab 2021 verboten. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzustellen, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.”
Soweit die jeweiligen Fraktionssitzungen vorbereitenden Einlassungen der Fraktionschefs in schriftlicher Form, am Freitagnachmittag geht es ins Plenum des Deutschen Bundestages.
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