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Gesetzentwurf zum Werbeverbot – hier lesen
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Schmidt stellt gleich zu Beginn der Gesetzesvorlage klar: alles, was dampft ob mit oder ohne Nikotin, ist gleichzusetzen, egal ob Tabak oder E-Zigarette.
Und dann kommt der Blick in die Gesetzes-Folterkammer – natürlich alles zum Schutze der Verbraucher und deren Gesundheit: Werbeverbote und Verbote von kostenlosen Proben.
Wenn die Dampfergemeinde fürchtete, sie werde nicht ernstgenommen, diese Vorlage ist der glatte Gegenbeweis. Fast eins zu eins sind hier im Gesetzentwurf die Tabakzigarette und E-Zigarette gleichgestellt worden.
Zwar bezieht sich der Minister in seiner Begründung auf die Umsetzung von EU-Richtlinien und Vorschriften in deutsches Recht, aber dort wurde nie die totale Übertragung von Zigaretten-Beschränkungen auf das Dampfen gefordert.
Man darf gespannt sein, wie die dampfende Lobby darauf reagiert.
Wer sich informieren will, bitte hier klicken zum Link zur Gesetzesvorlage.
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