Gesetzentwurf und E-Zigarette

Noch fast ist die Druckerfarbe auf der Drucksache 18/8962 von gestern noch feucht: „Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ – und schon muss man sich sehr wundern.




Natürlich steht über allem der ehrenwerte Schutz der Verbraucher in Gesundheitsfragen; aber dann kommt eine Begründung, die ihresgleichen sucht. Es geht um „die Gleichstellung von nikotinfreien elektronischen Zigaretten mit nikotinhaltigen Erzeugnissen“.

Und dann heißt es weiter: „Durch das Änderungsgesetz werden nikotinfreie elektronische Zigaretten
und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichgestellt, soweit dies zum Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist. Es
werden zusätzliche Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten
und Nachfüllbehälter aufgenommen. Überdies wird die Regelung zu Pflanzenschutzmitteln
in oder auf Tabakerzeugnissen überarbeitet.“

Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Lande der rauchenden Cowboys.

Unter dem Punkt C. Alternativen kommt schlicht und ergreifend: keine. Unsere Kanzlerin würde sagen, das ist alternativlos.

Übrigens: Den Staat kostet das nichts, uns Verbraucher, also Dampfer auch nicht, aber die Wirtschaft muss mit ca. einer Million Euro einmalig und dann jährlich mit 300.000 Euro rechnen. Ob es da bei null Kosten für die Dampfer bleibt, erscheint fraglich.

Hier der ganze Entwurf inklusive Kanzlerin-Brief an den Bundestagspräsidenten: www.egarage.de/content/1808962.pdf

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