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Gesetzentwürfe von Links und Grün zu E-Zigaretten

2. November 2018By ASW

Um es gleich vorweg zu sagen: es gibt bei der Definition von Tabakerzeugnissen kleine und feine Unterschiede, die auch bei den Parteien teils zum Tragen kommen – auch wenn es beiden um Werbung bzw. das Verbot hierzu geht.




So hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE im Juni einen Antrag für ein umfassendes Tabakwerbeverbot eingebracht; wohl bemerkt richtet sich das dankenswerterweise nur an die Hersteller von Tabakzigaretten. Dabei soll Außen- und Kinowerbung untersagt werden, sowie das Sponsoring von Veranstaltungen, die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen und jede Art von Marketing, das sich vornehmlich an Jugendliche richtet. Der Link zur Drucksache 19/2539 ist hier: Ein umfassendes Tabakwerbeverbot schaffen

Anders sieht es beim „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ von Bündnis 90/ die Grünen vom April dieses Jahres aus, das mit der Bundestagsdrucksache 19/1878 veröffentlicht wurde. Auch hierbei geht es um Außen- und Kinowerbung, Allerdings werden hierbei Tabakzigaretten und E-Zigaretten gleichgesetzt – und gleich behandelt, wenn es um Verbote geht. Explizit wird hier von „Angleichung“ gegenüber den Zigaretten gesprochen. Begründet wird dies – ja es ist redundant – mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und dem Hinweis, dass Deutschland das einzige Land in der EU ist, wo noch Tabakaußenwerbung erlaubt ist. Hier der Gesetzentwurf in Gänze: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Und nun kommt der Parlamentarische Gang durch die Institutionen, hier die Bundestagsausschüsse.
Als erster und federführende wird sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit den beiden Anträgen beschäftigen – und zwar am Montag, den 10. Dezember des Nachmittags; unter TOP 2
Beschlussfassung zur Durchführung einer Anhörung auf der Grundlage der beiden Gesetzentwürfe.

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Um es gleich vorweg zu sagen: es gibt bei der Definition von Tabakerzeugnissen kleine und feine Unterschiede, die auch bei den Parteien teils zum Tragen kommen – auch wenn es beiden um Werbung bzw. das Verbot hierzu geht.




So hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE im Juni einen Antrag für ein umfassendes Tabakwerbeverbot eingebracht; wohl bemerkt richtet sich das dankenswerterweise nur an die Hersteller von Tabakzigaretten. Dabei soll Außen- und Kinowerbung untersagt werden, sowie das Sponsoring von Veranstaltungen, die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen und jede Art von Marketing, das sich vornehmlich an Jugendliche richtet. Der Link zur Drucksache 19/2539 ist hier: Ein umfassendes Tabakwerbeverbot schaffen

Anders sieht es beim „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ von Bündnis 90/ die Grünen vom April dieses Jahres aus, das mit der Bundestagsdrucksache 19/1878 veröffentlicht wurde. Auch hierbei geht es um Außen- und Kinowerbung, Allerdings werden hierbei Tabakzigaretten und E-Zigaretten gleichgesetzt – und gleich behandelt, wenn es um Verbote geht. Explizit wird hier von „Angleichung“ gegenüber den Zigaretten gesprochen. Begründet wird dies – ja es ist redundant – mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und dem Hinweis, dass Deutschland das einzige Land in der EU ist, wo noch Tabakaußenwerbung erlaubt ist. Hier der Gesetzentwurf in Gänze: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Und nun kommt der Parlamentarische Gang durch die Institutionen, hier die Bundestagsausschüsse.
Als erster und federführende wird sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit den beiden Anträgen beschäftigen – und zwar am Montag, den 10. Dezember des Nachmittags; unter TOP 2
Beschlussfassung zur Durchführung einer Anhörung auf der Grundlage der beiden Gesetzentwürfe.

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