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Freiwillige Selbstbeschränkung statt Verbote
Die beiden Verbände der E-Zigarette, Bündnis für Tabakfreien Genuss, BfTG, und Verband des eZigarettenhandels, VdeH, wollen zusammenarbeiten, um ein Werbeverbot zu verhindern.
Je weniger man im politischen Berlin von laufenden Verhandlungen hört, umso dringlicher werden Reaktionen darauf. Das gilt ganz besonders für ein womöglich drohendes Werbeverbot für E-Zigaretten, das von der Großen Koalition ins Visier genommen wurde. Statt nur – wie es die Zigarettenindustrie in diesem Falle gerne macht – stets dagegen zu wettern und die Politik zu beschimpfen, sind manchmal Angebote an die Entscheider hilfreicher. Vor allem wenn es um Kinder- und Jugendschutz geht, der nun alle Beteiligten ob in der Politik oder bei den Herstellern und Händlern antreibt.
So sehen es die beiden betroffenen Verbände und einigten sich auf „Leitlinien für eine verantwortungsvolle E-Zigarettenwerbung“, die morgen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die darin organisierten Mitglieder haben sich auf folgende elf Punkte bei der freiwilligen Werbeselbstbeschränkung geeinigt:
1.) Dampfen soll dem Raucher bei der Entwöhnung helfen und ist weniger schädlich als Tabakzigaretten – das kann so kommuniziert werden.
2.) Keine Werbebilder mit dualem Gebrauch, d.h., die Dampfe gilt nicht zur Umgehung von Rauchverboten.
3.) Da auch Dampfen nicht frei von Risiken ist, soll mit der Unbedenklichkeit nicht geworben werden.
4.) Die Warnhinweise auf der Werbung muss klar und deutlich lesbar sein.
5.) Alle auf der Werbung sichtbaren Modells müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
6.) Keine Werbung auf oder um Veranstaltungen, die von unter 18-Jährigen besucht werden, um den Haupteingang von Schulen ist ein Werbeabstand von 100 Metern einzuhalten
7.) Werbung darf keine kinder- und jugendaffinen Elemente wie Comicfiguren haben.
8.) Keine Werbung mit Leistungssportmotiven.
9.) Keine Werbung mit Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind.
10.) Ein Kontrollgremium wacht über die Einhaltung der Werbebeschränkungen.
11.) Die Maßnahmen werden von Händlern und Herstellern regelmäßig überprüft und angepasst.
Ein strammer Katalog und Kodex, dessen Umsetzung viele Markteilnehmer knirschen werden lässt, aber wenn man es ernst meint, muss es auch wehtun.
“Die E-Zigaretten-Verbände machen sich seit Jahren für einen funktionierenden Jugendschutz stark. Mit dem Werbekodex wollen wir ein weiteres Zeichen der Verantwortung setzen und die gesamte Branche ansprechen. E-Zigaretten sind keine Produkte für Kinder und Jugendliche. Werbung muss ausschließlich erwachsene Raucher ansprechen, um diese zum Umstieg auf die deutlich weniger schädliche Alternative zu bewegen. Um diese Zielgruppe zu erreichen, ist aufklärende Werbung ein wichtiges Instrument.”, nimmt Dustin Dahlmann vom BfTG exklusiv für eGarage Stellung.
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Freiwillige Selbstbeschränkung statt Verbote
Die beiden Verbände der E-Zigarette, Bündnis für Tabakfreien Genuss, BfTG, und Verband des eZigarettenhandels, VdeH, wollen zusammenarbeiten, um ein Werbeverbot zu verhindern.
Je weniger man im politischen Berlin von laufenden Verhandlungen hört, umso dringlicher werden Reaktionen darauf. Das gilt ganz besonders für ein womöglich drohendes Werbeverbot für E-Zigaretten, das von der Großen Koalition ins Visier genommen wurde. Statt nur – wie es die Zigarettenindustrie in diesem Falle gerne macht – stets dagegen zu wettern und die Politik zu beschimpfen, sind manchmal Angebote an die Entscheider hilfreicher. Vor allem wenn es um Kinder- und Jugendschutz geht, der nun alle Beteiligten ob in der Politik oder bei den Herstellern und Händlern antreibt.
So sehen es die beiden betroffenen Verbände und einigten sich auf „Leitlinien für eine verantwortungsvolle E-Zigarettenwerbung“, die morgen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die darin organisierten Mitglieder haben sich auf folgende elf Punkte bei der freiwilligen Werbeselbstbeschränkung geeinigt:
1.) Dampfen soll dem Raucher bei der Entwöhnung helfen und ist weniger schädlich als Tabakzigaretten – das kann so kommuniziert werden.
2.) Keine Werbebilder mit dualem Gebrauch, d.h., die Dampfe gilt nicht zur Umgehung von Rauchverboten.
3.) Da auch Dampfen nicht frei von Risiken ist, soll mit der Unbedenklichkeit nicht geworben werden.
4.) Die Warnhinweise auf der Werbung muss klar und deutlich lesbar sein.
5.) Alle auf der Werbung sichtbaren Modells müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
6.) Keine Werbung auf oder um Veranstaltungen, die von unter 18-Jährigen besucht werden, um den Haupteingang von Schulen ist ein Werbeabstand von 100 Metern einzuhalten
7.) Werbung darf keine kinder- und jugendaffinen Elemente wie Comicfiguren haben.
8.) Keine Werbung mit Leistungssportmotiven.
9.) Keine Werbung mit Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind.
10.) Ein Kontrollgremium wacht über die Einhaltung der Werbebeschränkungen.
11.) Die Maßnahmen werden von Händlern und Herstellern regelmäßig überprüft und angepasst.
Ein strammer Katalog und Kodex, dessen Umsetzung viele Markteilnehmer knirschen werden lässt, aber wenn man es ernst meint, muss es auch wehtun.
“Die E-Zigaretten-Verbände machen sich seit Jahren für einen funktionierenden Jugendschutz stark. Mit dem Werbekodex wollen wir ein weiteres Zeichen der Verantwortung setzen und die gesamte Branche ansprechen. E-Zigaretten sind keine Produkte für Kinder und Jugendliche. Werbung muss ausschließlich erwachsene Raucher ansprechen, um diese zum Umstieg auf die deutlich weniger schädliche Alternative zu bewegen. Um diese Zielgruppe zu erreichen, ist aufklärende Werbung ein wichtiges Instrument.”, nimmt Dustin Dahlmann vom BfTG exklusiv für eGarage Stellung.
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