Französische E-Zigaretten unterliegen

Ganz schön doppeldeutig diese Überschrift, aber das Hamburger Landgericht urteilte in einem Prozess eines deutschen Händlers gegen drei französische Händler: Auch in Frankreich gelten die EU-Gesetze, nicht nur in Deutschland. Es folgten drei Einstweilige Verfügungen.




Zur etwas anderen europäischen Dampfer-Geschichte: Als die Tabakproduktrichtlinie 2 in Deutschland umgesetzt wurde, waren erstmals auch E-Zigaretten davon betroffen. Vor Inmarktbringung eines jeden Teiles einer E-Zigarette muss mindestens sechs Monate vorher eine behördliche Registrierung erfolgen. Das ist zwar für einen so innovativen Markt wie den der E-Zigaretten nicht besonders hilfreich, aber halt Gesetz – und daran muss man sich halten. Alle Marktteilnehmer, auch wenn es weh tut.

Leider wollten sich die drei französischen Großhändler, die sich auf dem deutschen Markt tummelten, nicht daran halten. Die vorgesehene Meldefrist realisierten sie nur bei „nikotinhaltigen“ E-Zigaretten-Artikeln. Bei „nikotinfreien“ verkauften sie munter drauf los. Zum Nachteil der deutschen Hersteller und Händler, die die Gesetze befolgten. Und so verschafften sich die Anbieter aus Frankreich deutliche Wettbewerbsvorteile. Zulasten deutscher Händler, die gegebenenfalls sogar abgemahnt werden können wegen der „nicht rechtmäßigen“ Waren.

Nicht schön und sehr ärgerlich für den deutschen Großhändler InnoCigs aus Hamburg, denn die französischen Mitwettbewerber reagierten auch nicht auf entsprechende Briefe von der Alster. So wurde das Gericht bemüht – und das gab dem Klageführer InnoCigs Recht. Nun müssen die Franzosen den Vertrieb ihrer Waren in Deutschland einstellen: Nicht verkehrsfähig, weil nicht gesetzmäßig.

Harmonisierung des EU-Marktes heißt, überall in den europäischen Ländern gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Darauf kann und muss sich jeder Marktteilnehmer verlassen können, ob als Produzent, Händler oder Konsument. Ansonsten ist das eine Wettbewerbsverzerrung und behindert den freien Warenverkehr, denn: wer sich nicht an geltendes Recht hält, gefährdet die Verkehrsfähigkeit eines Produktes, der freie Warenverkehr wird behindert und der Verbraucher getäuscht.

Im besten Fall geht es um schwarze Schafe und im schlimmsten Fall um Umgehung der Gesetze.

Und hier geht es zur Presseerklärung von InnoCigs: Neues Tabakgesetz: Erstes E-Zigaretten Unternehmen geht juristisch gegen Mitbewerber vor InnoCigs erwirkt einstweilige Verfügung gegen französische Großhändler

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