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Fragen zur E-Zigarette ?!
Nur damit keiner glaubt, die Anhörung fände im “fragenlosen” Raum statt: hier der Fragenkatalog für die Bundestagsgeschichte am 17. Februar – öffentlich, also nix wie hin, wer Zeit und Lust hat. Für die Dampfer wird es ab Frage 5 intereessant.
Öffentliche (Sachverständigen-)Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
(Bundestagsdrucksache 18/7218)
am 17. Februar 2016, um 8:00 Uhr im Saal MELH 3.101
Fragenkatalog zur Öffentlichen Anhörung
1. Ist mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
(Bundestagsdrucksache 18/7218) und dem Entwurf einer
Verordnung zu Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
und verwandte Erzeugnisse (Bundesratsdrucksache
17/16) eine 1:1-Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie der
Europäischen Union (EU) gewährleistet?
2. Thema Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln:
Ist es nach dem Vorliegen der Vorgaben der EU
nicht möglich, sich als Hersteller auf eine 1:1-Umsetzung der
EU-Vorgaben technisch einzustellen, wenn es doch rechtlich
laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
keinen nationalen Spielraum bei der Umsetzung gibt?
3. Die Tabakindustrie betont, dass sie zur Umstellung der
Druckwalzen deutlich mehr Zeit benötigt, als ihr noch bis
zum 20. Mai 2016 bleibt.
Welche Möglichkeiten stehen dem deutschen Gesetzgeber
zur Verfügung, um die wegen der technischen Probleme bei
der Umstellung der Druckwalzen notwendigen Übergangsfristen
zu verlängern?
4. Wäre es im Sinne der Gleichbehandlung auf dem Markt nicht
sinnvoller, Zulassungskriterien (Akkreditierung gemäß
ISO EN 17025) für Messlabore mit Anerkennungsklausel für
gleichwertige Akkreditierungen für Labore außerhalb
Deutschlands in die Tabakerzeugnisverordnung aufzunehmen?
5. Erstmals werden mit dem Gesetz über Tabakerzeugnisse und
verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz –
TabakerzG) auch E-Zigaretten und Nachfüllbehälter geregelt.
Das Gesetz enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit,
Verpackungsgestaltung und Handlungspflichten
der Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen
und Rückrufmanagement. Zudem werden Regelungen zu
Werbeverboten vorgenommen, die der EU-Tabakwerberichtlinie
und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste entsprechen.
Welchen Einfluss haben Werbung und Inhalts- und Zusatzstoffe
(die ein charakteristisches Aroma haben, oder mit
denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität
verändern lassen) auf das Konsumverhalten insbesondere
von Kindern und Jugendlichen?
6. Welche bundespolitischen Maßnahmen sollten nach Ihrer
Auffassung erfolgen, um die wissenschaftliche Erkenntnis,
dass die Gesundheitsgefahren des E-Zigarettenkonsums
erheblich geringer sind als die des Tabakrauchens, für die
Nikotinentwöhnung von Raucherinnen und Rauchern zu
nutzen?
7. Wie beurteilen Sie die Kontrollierbarkeit des geplanten
Verbots von gesundheitsschädlichen Aroma- und Zusatzstoffen
in Tabakerzeugnissen und Liquids von E-Zigaretten
nach Verabschiedung des Gesetzes?
8. Welche Maßnahmen haben sich Ihrer Meinung nach als
effektiv bewährt, um Kinder und Jugendliche frühzeitig vom
Tabakrauchen abzuhalten?
9. Welche Maßnahmen der Tabakprävention, mit dem Ziel, den
Tabakkonsum in Deutschland zu reduzieren, sind über die
bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen aus Ihrer Sicht
erforderlich?
10. Inwieweit würden Sie die Inhaltsstoffe (außer Nikotin) zur
Herstellung von nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids
für E-Zigaretten/E-Shishas im Sinne eines gesundheitlichen
Verbraucherschutzes regulieren?
11. Inwieweit besteht in Bezug auf nikotinhaltige und nikotinfreie
E-Zigaretten/E-Shishas und „Passivdampfen“ eine Notwendigkeit
zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines
Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen
Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz –
BNichtrSchG)?
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Öffentliche (Sachverständigen-)Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
(Bundestagsdrucksache 18/7218)
am 17. Februar 2016, um 8:00 Uhr im Saal MELH 3.101
Fragenkatalog zur Öffentlichen Anhörung
1. Ist mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
(Bundestagsdrucksache 18/7218) und dem Entwurf einer
Verordnung zu Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
und verwandte Erzeugnisse (Bundesratsdrucksache
17/16) eine 1:1-Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie der
Europäischen Union (EU) gewährleistet?
2. Thema Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln:
Ist es nach dem Vorliegen der Vorgaben der EU
nicht möglich, sich als Hersteller auf eine 1:1-Umsetzung der
EU-Vorgaben technisch einzustellen, wenn es doch rechtlich
laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
keinen nationalen Spielraum bei der Umsetzung gibt?
3. Die Tabakindustrie betont, dass sie zur Umstellung der
Druckwalzen deutlich mehr Zeit benötigt, als ihr noch bis
zum 20. Mai 2016 bleibt.
Welche Möglichkeiten stehen dem deutschen Gesetzgeber
zur Verfügung, um die wegen der technischen Probleme bei
der Umstellung der Druckwalzen notwendigen Übergangsfristen
zu verlängern?
4. Wäre es im Sinne der Gleichbehandlung auf dem Markt nicht
sinnvoller, Zulassungskriterien (Akkreditierung gemäß
ISO EN 17025) für Messlabore mit Anerkennungsklausel für
gleichwertige Akkreditierungen für Labore außerhalb
Deutschlands in die Tabakerzeugnisverordnung aufzunehmen?
5. Erstmals werden mit dem Gesetz über Tabakerzeugnisse und
verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz –
TabakerzG) auch E-Zigaretten und Nachfüllbehälter geregelt.
Das Gesetz enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit,
Verpackungsgestaltung und Handlungspflichten
der Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen
und Rückrufmanagement. Zudem werden Regelungen zu
Werbeverboten vorgenommen, die der EU-Tabakwerberichtlinie
und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste entsprechen.
Welchen Einfluss haben Werbung und Inhalts- und Zusatzstoffe
(die ein charakteristisches Aroma haben, oder mit
denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität
verändern lassen) auf das Konsumverhalten insbesondere
von Kindern und Jugendlichen?
6. Welche bundespolitischen Maßnahmen sollten nach Ihrer
Auffassung erfolgen, um die wissenschaftliche Erkenntnis,
dass die Gesundheitsgefahren des E-Zigarettenkonsums
erheblich geringer sind als die des Tabakrauchens, für die
Nikotinentwöhnung von Raucherinnen und Rauchern zu
nutzen?
7. Wie beurteilen Sie die Kontrollierbarkeit des geplanten
Verbots von gesundheitsschädlichen Aroma- und Zusatzstoffen
in Tabakerzeugnissen und Liquids von E-Zigaretten
nach Verabschiedung des Gesetzes?
8. Welche Maßnahmen haben sich Ihrer Meinung nach als
effektiv bewährt, um Kinder und Jugendliche frühzeitig vom
Tabakrauchen abzuhalten?
9. Welche Maßnahmen der Tabakprävention, mit dem Ziel, den
Tabakkonsum in Deutschland zu reduzieren, sind über die
bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen aus Ihrer Sicht
erforderlich?
10. Inwieweit würden Sie die Inhaltsstoffe (außer Nikotin) zur
Herstellung von nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids
für E-Zigaretten/E-Shishas im Sinne eines gesundheitlichen
Verbraucherschutzes regulieren?
11. Inwieweit besteht in Bezug auf nikotinhaltige und nikotinfreie
E-Zigaretten/E-Shishas und „Passivdampfen“ eine Notwendigkeit
zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines
Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen
Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz –
BNichtrSchG)?
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