Foto des verstorbenen Gatten als Schockbild?

Der Europäische Gerichtshof musste einen besonderen Fall klären. Es ging um die Verwendung eines Schockbildes auf einer Zigarettenverpackung.

Eine Frau aus Spanien hatte auf einem Bild, das ein Zigarettenhersteller auf der Verpackung als sogenanntes Schockbild verwendet hatte, ihren verstorbenen Gatten erkannt. Sie klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, denn das Bild sei rechtswidrig verwendet worden.

Allerdings folgten die Richter der Meinung der Frau nicht. Ihre Behauptung lasse sich nicht beweisen, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Ausführlich dazu unter Legal Tribune.