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Das Bundesfinanzministerium in Berlin. Foto: Shutterstock.com / 4kclips

Föderalismus als Chance für TabStMoG

11. April 2021By ASW

In diesen Stunden werden die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in Kanzleramt finalisiert, um dann dem Bundestag zugeleitet zu werden. Schnell, ganz schnell es mit der Machtverlagerung von den Ländern auf den Bund gehen.




Denn das stete Mitbestimmen und Konferieren von 16 Bundesländern plus Kanzleramt war nicht nur mühsam, sondern vor allem für einige ein Akt der späteren Selbstdarstellung – was gleichzeitig die Einstimmigkeit von Beschlüssen in Pandemiezeiten ad absurdum führte, aber manchmal der bundesdeutschen Heiligen Kuh „Föderalismus“ geschuldet war und ist. Und um im Kuh-Bild zu bleiben: Das Papier der Beschlüsse glich in kürzester Zeit einem Käselaib.
Für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, könnt eben diese föderale Struktur ein kleiner Hoffnungsschimmer sein. Zwar ist das dem Bundesrat zugeleitete Gesetz nicht zustimmungspflichtig, aber trotzdem hat die Länderkammer das eine oder andere Wörtchen mitzureden oder als Änderungsvorschläge einzubringen.

Im Bundesrat beschäftigen sich gegenwärtig wie vorgesehen drei Ausschüsse mit der Erhöhung der Tabaksteuer – vor allem zu Lasten der E-Zigarette – das sind die Ausschüsse Wirtschaft, Gesundheit und Finanzen. Und wie man hört, sollen die jeweiligen Ministerien in den Bundesländern höchst engagiert bis alarmiert zu sein. Steuererhöhungen in Wahlzeiten – und dann auch noch gegen den „gesunden“ Menschenverstand – sind kein Selbstläufer, eher Andreaskreuze am Wegrand.
Und in Corona-Zeiten ist der Austausch von „Spiegelreferaten“ – so nennt man die Abteilungen und Mitarbeiter der jeweiligen Landesvertretungen, die aus dem oder an das jeweiligen Landesministerium kommen oder berichten und die Ministerpräsidenten in ihrer Meinungsbildung angesichts der anderen Bundesländer unterrichten und beraten – der verschiedenen Bundesländer, das heißt von Angesicht zu Angesicht, schwer und somit auch das Ringen um Entscheidungen und das Finden von guten Lösungen oder Kompromissen.




Entgegen der Planung wird es zu keiner Sitzung der genannten Ausschüsse im Bundesrat kommen, sondern die Positionen der unterschiedlichen Ausschüsse werden im schriftlichen Umlaufverfahren eingeholt. Eine Art Umfrage. Das heißt, wer für sein Landesministerium zum Beispiel dem Gesundheitsministerium der Ansicht ist, dass durch die überhöhte Steuer auf nikotinhaltige Liquids die Raucher vom Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette abgehalten werden könnte oder gar von der E-Zigarette zurückgehen werde zum Glimmstängel und damit die Raucherzahlen wieder auf europäischem hohen Niveau stabilisieren, sollte jetzt seine „Stimme“ erheben und um einen neuen Vorschlag zur Einbindung von E-Zigaretten beim TabStMoG ersuchen.

Viel Zeit ist allerdings für die Meinungsbildung nicht mehr: Finanz- und Wirtschaftsausschuss wollen ihr Votum am 22. April abgeben, der Gesundheitsausschuss bereits am 21. April.

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11. April 2021By ASW

In diesen Stunden werden die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in Kanzleramt finalisiert, um dann dem Bundestag zugeleitet zu werden. Schnell, ganz schnell es mit der Machtverlagerung von den Ländern auf den Bund gehen.




Denn das stete Mitbestimmen und Konferieren von 16 Bundesländern plus Kanzleramt war nicht nur mühsam, sondern vor allem für einige ein Akt der späteren Selbstdarstellung – was gleichzeitig die Einstimmigkeit von Beschlüssen in Pandemiezeiten ad absurdum führte, aber manchmal der bundesdeutschen Heiligen Kuh „Föderalismus“ geschuldet war und ist. Und um im Kuh-Bild zu bleiben: Das Papier der Beschlüsse glich in kürzester Zeit einem Käselaib.
Für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, könnt eben diese föderale Struktur ein kleiner Hoffnungsschimmer sein. Zwar ist das dem Bundesrat zugeleitete Gesetz nicht zustimmungspflichtig, aber trotzdem hat die Länderkammer das eine oder andere Wörtchen mitzureden oder als Änderungsvorschläge einzubringen.

Im Bundesrat beschäftigen sich gegenwärtig wie vorgesehen drei Ausschüsse mit der Erhöhung der Tabaksteuer – vor allem zu Lasten der E-Zigarette – das sind die Ausschüsse Wirtschaft, Gesundheit und Finanzen. Und wie man hört, sollen die jeweiligen Ministerien in den Bundesländern höchst engagiert bis alarmiert zu sein. Steuererhöhungen in Wahlzeiten – und dann auch noch gegen den „gesunden“ Menschenverstand – sind kein Selbstläufer, eher Andreaskreuze am Wegrand.
Und in Corona-Zeiten ist der Austausch von „Spiegelreferaten“ – so nennt man die Abteilungen und Mitarbeiter der jeweiligen Landesvertretungen, die aus dem oder an das jeweiligen Landesministerium kommen oder berichten und die Ministerpräsidenten in ihrer Meinungsbildung angesichts der anderen Bundesländer unterrichten und beraten – der verschiedenen Bundesländer, das heißt von Angesicht zu Angesicht, schwer und somit auch das Ringen um Entscheidungen und das Finden von guten Lösungen oder Kompromissen.




Entgegen der Planung wird es zu keiner Sitzung der genannten Ausschüsse im Bundesrat kommen, sondern die Positionen der unterschiedlichen Ausschüsse werden im schriftlichen Umlaufverfahren eingeholt. Eine Art Umfrage. Das heißt, wer für sein Landesministerium zum Beispiel dem Gesundheitsministerium der Ansicht ist, dass durch die überhöhte Steuer auf nikotinhaltige Liquids die Raucher vom Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette abgehalten werden könnte oder gar von der E-Zigarette zurückgehen werde zum Glimmstängel und damit die Raucherzahlen wieder auf europäischem hohen Niveau stabilisieren, sollte jetzt seine „Stimme“ erheben und um einen neuen Vorschlag zur Einbindung von E-Zigaretten beim TabStMoG ersuchen.

Viel Zeit ist allerdings für die Meinungsbildung nicht mehr: Finanz- und Wirtschaftsausschuss wollen ihr Votum am 22. April abgeben, der Gesundheitsausschuss bereits am 21. April.

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