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Europas Antikrebs-Plan und die E-Zigarette

6. July 2021By JJS

Den Krebs “besiegen” – nichts weniger hat sich die EU mit dem Programm “Beating Cancer” (Beca) vorgenommen.




Dabei geht es um eine lange Reihe an Maßnahmen, von Impfungen gegen Humanen Papillomviren, die Krebs erregen können bis zur Krebsforschung. Und, natürlich, auch um das größte vermeidbare Krebsrisiko: Das Rauchen. Damit kommt die E-Zigarette ins Spiel. Noch ist weitgehend offen, wie die Sache ausgehen könnte. Möglicherweise wird das Potenzial der Schadensreduktion erkannt, möglicherweise gibt es aber auch EU-Gesetzgebung, die auf das Rauchen zielt, aber die E-Zigarette trifft.

Ein Sonderausschuss des Europäischen Parlaments, das ein gewichtiges Mitspracherecht hat neben der EU-“Regierung”, also der EU-Kommission, und den Mitgliedsstaaten, hat jüngst den Entwurf eines Beca-Reports veröffentlicht. Zur E-Zigarette steht nicht allzuviel drin, was erst einmal, siehe oben, nicht unbedingt schlecht ist. Direkt taucht sie zum einen auf mit dem Vorschlag, die Empfehlung des Europäischen Rats (das sind die nationalen Regierungen) hinsichtlich rauchfreier Umgebungen zu erweitern. Wo Rauchen verboten ist, sollen auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer nicht erlaubt sein. Das ist, man kann es beklagen oder gut finden, ohnehin in den meisten EU-Staaten schon der Fall. Und die nationalen Regierungen müssen sich auch nicht nach der Empfehlung richten.

Zum anderen: Laut dem Entwurf sollen die Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten weiter untersucht und eine Liste erstellt werden, die europaweit erfasst, welche Substanzen im Liquid und im Dampf enthalten sind, nach französischem Vorbild.

Zudem gibt es einige Vorschläge, die die E-Zigarette betreffen könnten, das ist aber nicht sicher. Denn ob bei dem ebenfalls in dem Entwurf enthaltenen Ansinnen, die Zahl der Tabak-Nutzer in der EU von derzeit 25 Prozent bis 2040 auf unter fünf Prozent zu senken, E-Zigaretten eingeschlossen sind oder nicht, bleibt offen. Darüber hinaus soll es eine Anhebung der Mindeststeuer auf Tabakprodukte innerhalb der EU geben (auch hier: Ob E-Zigaretten eingeschlossen wären, ist unklar). Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sollen einheitlich noch größer werden.

Und schließlich, vermutlich am Wichtigsten: Der Beca-Sonderausschuss schlägt im Entwurf vor, “Aromen in allen Tabakprodukten zu verbieten”. Damit solle verhindert werden, dass die Produkte Nichtraucher und Jugendliche ansprechen. Es ist aber, wie geschrieben, von Tabakprodukten die Rede und unklar, ob das E-Zigaretten einschließen könnte. Ein Aromenverbot wäre natürlich ein harter Schlag für die E-Zigarette und sie würde damit deutlich unattraktiver für Raucher, die nach einer deutlich weniger schädlichen Alternative suchen.

Gleiches gilt, wie bekannt, für die Besteuerung. Das jüngst beschlossene TabStMoG wird dafür sorgen, dass die E-Zigarette im Vergleich zum Tabak deutlich weniger attraktiv wird. Das kommentierte jüngst Knut Kröger, Chefarzt der Klinik für Angiologie der Helios Klinik Krefeld. Es bleibe zu hoffen, so Kröger, dass nach den Bundestagswahlen eine Überarbeitung des aktuellen Entscheids des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes erreicht werden könne, die nicht nur finanzpolitischen Zielen folge, sagte er laut einer Mitteilung der Thrombose Initiative. “Denn immer mehr Studien zeigen, dass schadstoffreduzierte Alternativen gerade den Rauchenden von Zigaretten weg helfen, die diesen Schritt mit konventionellen Rauchstoppmethoden nicht schaffen.”

Dies gelinge im Vergleich sogar besser mit E-Zigaretten als mit sogenannten evidenzbasierten Methoden der Entwöhnung, die von der Bundesinitiative “Rauchfrei Leben” favorisiert würden, sagte er unter Bezug auf das Programm unter anderem der Bundesregierung und zentralen Akteuren der Gesundheitswirtschaft. Damit sollen unter medikamentenbasierte Rauchstopptherapien finanziert werden.

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6. July 2021By JJS

Den Krebs “besiegen” – nichts weniger hat sich die EU mit dem Programm “Beating Cancer” (Beca) vorgenommen.




Dabei geht es um eine lange Reihe an Maßnahmen, von Impfungen gegen Humanen Papillomviren, die Krebs erregen können bis zur Krebsforschung. Und, natürlich, auch um das größte vermeidbare Krebsrisiko: Das Rauchen. Damit kommt die E-Zigarette ins Spiel. Noch ist weitgehend offen, wie die Sache ausgehen könnte. Möglicherweise wird das Potenzial der Schadensreduktion erkannt, möglicherweise gibt es aber auch EU-Gesetzgebung, die auf das Rauchen zielt, aber die E-Zigarette trifft.

Ein Sonderausschuss des Europäischen Parlaments, das ein gewichtiges Mitspracherecht hat neben der EU-“Regierung”, also der EU-Kommission, und den Mitgliedsstaaten, hat jüngst den Entwurf eines Beca-Reports veröffentlicht. Zur E-Zigarette steht nicht allzuviel drin, was erst einmal, siehe oben, nicht unbedingt schlecht ist. Direkt taucht sie zum einen auf mit dem Vorschlag, die Empfehlung des Europäischen Rats (das sind die nationalen Regierungen) hinsichtlich rauchfreier Umgebungen zu erweitern. Wo Rauchen verboten ist, sollen auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer nicht erlaubt sein. Das ist, man kann es beklagen oder gut finden, ohnehin in den meisten EU-Staaten schon der Fall. Und die nationalen Regierungen müssen sich auch nicht nach der Empfehlung richten.

Zum anderen: Laut dem Entwurf sollen die Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten weiter untersucht und eine Liste erstellt werden, die europaweit erfasst, welche Substanzen im Liquid und im Dampf enthalten sind, nach französischem Vorbild.

Zudem gibt es einige Vorschläge, die die E-Zigarette betreffen könnten, das ist aber nicht sicher. Denn ob bei dem ebenfalls in dem Entwurf enthaltenen Ansinnen, die Zahl der Tabak-Nutzer in der EU von derzeit 25 Prozent bis 2040 auf unter fünf Prozent zu senken, E-Zigaretten eingeschlossen sind oder nicht, bleibt offen. Darüber hinaus soll es eine Anhebung der Mindeststeuer auf Tabakprodukte innerhalb der EU geben (auch hier: Ob E-Zigaretten eingeschlossen wären, ist unklar). Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sollen einheitlich noch größer werden.

Und schließlich, vermutlich am Wichtigsten: Der Beca-Sonderausschuss schlägt im Entwurf vor, “Aromen in allen Tabakprodukten zu verbieten”. Damit solle verhindert werden, dass die Produkte Nichtraucher und Jugendliche ansprechen. Es ist aber, wie geschrieben, von Tabakprodukten die Rede und unklar, ob das E-Zigaretten einschließen könnte. Ein Aromenverbot wäre natürlich ein harter Schlag für die E-Zigarette und sie würde damit deutlich unattraktiver für Raucher, die nach einer deutlich weniger schädlichen Alternative suchen.

Gleiches gilt, wie bekannt, für die Besteuerung. Das jüngst beschlossene TabStMoG wird dafür sorgen, dass die E-Zigarette im Vergleich zum Tabak deutlich weniger attraktiv wird. Das kommentierte jüngst Knut Kröger, Chefarzt der Klinik für Angiologie der Helios Klinik Krefeld. Es bleibe zu hoffen, so Kröger, dass nach den Bundestagswahlen eine Überarbeitung des aktuellen Entscheids des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes erreicht werden könne, die nicht nur finanzpolitischen Zielen folge, sagte er laut einer Mitteilung der Thrombose Initiative. “Denn immer mehr Studien zeigen, dass schadstoffreduzierte Alternativen gerade den Rauchenden von Zigaretten weg helfen, die diesen Schritt mit konventionellen Rauchstoppmethoden nicht schaffen.”

Dies gelinge im Vergleich sogar besser mit E-Zigaretten als mit sogenannten evidenzbasierten Methoden der Entwöhnung, die von der Bundesinitiative “Rauchfrei Leben” favorisiert würden, sagte er unter Bezug auf das Programm unter anderem der Bundesregierung und zentralen Akteuren der Gesundheitswirtschaft. Damit sollen unter medikamentenbasierte Rauchstopptherapien finanziert werden.

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