Der Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Tabakrichtlinie, wie sie letztes Jahr vom EU-Parlament verabschiedet wurde und vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, neigt sich mit dem Plädoyer der Generalanwaltschaft dem Ende entgegen.
Die Generalanwältin Juliane Kokott unterstrich in ihrem Schlussantrag die Rechtmäßigkeit des Verbots von Menthol und Kennzeichnung und Vereinheitlichung der Packungen für verhältnismäßig.
Wichtig für alle Dampfer aber ist ihre Position zur Sonderregelung für E-Zigaretten.
Denn: Sie unterscheiden sich von der klassischen Tabakzigarette in verschiedenen Punkten. Deshalb seien die moderaten Beschränkungen nachvollziehbar.
Und: „Frau Kokott unterstreicht insoweit, dass es sich bei E-Zigaretten Zigaretten um ein neuartiges und für jedenfalls für weite Kreise der Bevölkerung noch relativ wenig vertrautes Produkt handele, für das überdies ein Markt bestehe, der sich rasant weiterentwickele“, so in der Pressemeldung des Gerichtshof der Europäischen Union von heute: Generalanwältin Kokott hält d ie neue EU – Tabak – Richtlinie von 2014 für gültig Insbesondere d ie weitgehende Vereinheitlichung der Verpackungen, das künftige unionsweite Verbot von Mentholzigaretten und die Sonderregelung für E – Zigaretten seien rechtmäßig
Polen und Rumänien hatten u.a. gegen das Verbot von Mentholzigaretten vor dem Hohen Haus geklagt, ein Urteil wird im nächsten Frühjahr erwartet.