Das war für die Tabakindustrie wirklich der letzte Hoffnungsanker: einige Zigarettenhersteller hatten zusammen mit Polen gegen die Tabakrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Jetzt bekamen sie das Urteil: Gesundheit geht vor wirtschaftlichen Interessen.
Die Schockfotos auf mehr als 65 Prozent der Zigarettenschachteln sind mit dem EU-Recht vereinbar, das Mentholverbot ab 2020 ebenso sowie die Beimengung von Aromen, die das Rauchen nicht so kratzig machen.
Und die E-Zigarette: die Sonderregelungen sind mit dem europäischen Recht vereinbar. Das heißt: in den Liquids dürfen maximal 20 Milligramm pro Milliliter Nikotin enthalten. Auch das Werbeverbot in Print, Hörfunk und TV ist rechtens.
Leider fanden wir keine Stellungnahme des E-Verbandes dazu, deshalb geht es hier zu Presseerklärung der Zigaretten: DZV zu den EuGH-Entscheidungen zur Gültigkeit der Tabakproduktrichtlinie: “Übergroße Warnhinweise und Schockbilder werden nicht auf die Vermarktung von Tabakwaren begrenzt bleiben”