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EU und Steuer für E-Zigaretten

12. February 2020By ASW

Lange schon wird an der weiteren Harmonisierung der Tabaksteuer in der EU gearbeitet. Auch unter Berücksichtigung der E-Zigaretten. Nun liegt eine erste Einordnung vor.




Ganz offiziell trägt sie den Titel : “Studie zur Richtlinie 2011/64/EU des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren”. Sie basiert auf einer 240-seitigen Untersuchung von economisti associati, einer Beratungsfirma aus Bologna, veröffentlicht in Englisch; aber es gibt eine Übersetzung der Zusammenfassung der Europäischen Kommission, hier der Generaldirektion Steuern und Zollunion.

Nun zum Inhalt, der die E-Zigaretten betrifft auf den Seiten elf bis 15.
Unter Punkt 3.3. Der Status von Tabakerhitzern und E-Zigaretten wir von einem „ungeklärten Status“ dieser Produkte gesprochen, weil bislang in der Richtlinie aus 2011 nicht erfasst, da zu neu auf dem Markt und wohl eigentlich nicht zu den zu regulierenden klassischen Tabakprodukten gehören, die mittels der o.g. Richtlinien fiskalisch zu behandeln sind.. Festgestellt wird, dass der Marktanteil, gemessen an den klassischen Tabakprodukten, sehr klein ist, aber die Verdoppelung der Konsumenten zwischen 2013 und 2017 von sechs Millionen Nutzern auf 13 Millionen das Dampfen bzw. der Gebrauch von Tabakerhitzern mit 1,3 Millionen in 2018 somit nicht als „vorübergehendes Phänomen“ eingeordnet werden kann, sondern im Gegenteil ein stetes und starkes Wachstum wird prognostiziert.

Einige Mitgliedsstaaten haben in den vergangenen Jahren Ad-hoc-Fiskalmaßnahmen ergriffen, andere haben auf die neuen Produkte nicht mit Steuern reagiert, so dass es zu einer „erheblichen Fragmentierung des EU-Binnenmarktes“ kam. Das heißt, 13 Mitgliedsstaaten haben eine nicht-harmonisierte Steuer auf E-Zigaretten eingeführt; teils unterschieden nach Nikotingehalt teils ohne Beachtung hiervon. Jeweils wurde das begründet mit Marktkontrolle oder/und Steuerausfällen bei klassischen Tabakprodukten, jedoch ohne Berücksichtigung der „wahrgenommenen gesundheitlichen Profile dieser Produkte“. Das liegt an den nicht ausreichenden abschließenden wissenschaftlichen Bewertungen zu den sogenannten less harmful-Angeboten. Folgerichtig wird eine europaweite Harmonisierung der steuerlichen Betrachtung von den neuen Dampfprodukten empfohlen, um weitere Disharmonisierung und Desintegration des EU-Binnenmarktes zu beenden. Dieser Vorschlag fand eine breite Zustimmung – jenseits der bereits „besteuernden“ Mitgliedsländer.




Im Fokus sollte dabei die Verhinderung von steuerlich bedingten Wettbewerbsverzerrungen sein. Gewarnt wird vor einer „Selbermischen“-Situation und vor illegalem Handel durch eine Ad-hoc-Besteuerung wie in Italien und Portugal. Das Nämliche gilt, so die Studien, für Besteuerung nach Nikotingehalt. Wichtig ist den Autoren die „Handhabbarkeit“ einer möglichen z. B. Liquidsteuer, da der E-Zigarettenmarkt von KMU dominiert ist und diese nicht durch einen nicht handhabbaren Bürokratieaufwand in Wettbewerbsprobleme kommen dürfen. So „ist es empfehlenswert, eine harmonisierte Steuerkategorie zu verabschieden, für alle Verbrauchsmittel, die zur Verwendung einer E-Zigarette gedacht sind.“ Danach könnte, so heißt es weiter, über einen „moderaten EU-Mindeststeuersatz pro Volumen des Produktes“ nachgedacht werden.

Das klingt nach viel Tobak und noch viel Zeit, die bis zu einer EU-Steuerharmonisierung für E-Zigaretten ins Land oder in die Länder gehen wird.

Das Dokument der EU-Kommission stellen wir hier zum Download bereit für alle, die einen genauen Blick darauf werfen möchten: summary-study-on-the-tobacco-taxation-directive-2019_de

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12. February 2020By ASW

Lange schon wird an der weiteren Harmonisierung der Tabaksteuer in der EU gearbeitet. Auch unter Berücksichtigung der E-Zigaretten. Nun liegt eine erste Einordnung vor.




Ganz offiziell trägt sie den Titel : “Studie zur Richtlinie 2011/64/EU des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren”. Sie basiert auf einer 240-seitigen Untersuchung von economisti associati, einer Beratungsfirma aus Bologna, veröffentlicht in Englisch; aber es gibt eine Übersetzung der Zusammenfassung der Europäischen Kommission, hier der Generaldirektion Steuern und Zollunion.

Nun zum Inhalt, der die E-Zigaretten betrifft auf den Seiten elf bis 15.
Unter Punkt 3.3. Der Status von Tabakerhitzern und E-Zigaretten wir von einem „ungeklärten Status“ dieser Produkte gesprochen, weil bislang in der Richtlinie aus 2011 nicht erfasst, da zu neu auf dem Markt und wohl eigentlich nicht zu den zu regulierenden klassischen Tabakprodukten gehören, die mittels der o.g. Richtlinien fiskalisch zu behandeln sind.. Festgestellt wird, dass der Marktanteil, gemessen an den klassischen Tabakprodukten, sehr klein ist, aber die Verdoppelung der Konsumenten zwischen 2013 und 2017 von sechs Millionen Nutzern auf 13 Millionen das Dampfen bzw. der Gebrauch von Tabakerhitzern mit 1,3 Millionen in 2018 somit nicht als „vorübergehendes Phänomen“ eingeordnet werden kann, sondern im Gegenteil ein stetes und starkes Wachstum wird prognostiziert.

Einige Mitgliedsstaaten haben in den vergangenen Jahren Ad-hoc-Fiskalmaßnahmen ergriffen, andere haben auf die neuen Produkte nicht mit Steuern reagiert, so dass es zu einer „erheblichen Fragmentierung des EU-Binnenmarktes“ kam. Das heißt, 13 Mitgliedsstaaten haben eine nicht-harmonisierte Steuer auf E-Zigaretten eingeführt; teils unterschieden nach Nikotingehalt teils ohne Beachtung hiervon. Jeweils wurde das begründet mit Marktkontrolle oder/und Steuerausfällen bei klassischen Tabakprodukten, jedoch ohne Berücksichtigung der „wahrgenommenen gesundheitlichen Profile dieser Produkte“. Das liegt an den nicht ausreichenden abschließenden wissenschaftlichen Bewertungen zu den sogenannten less harmful-Angeboten. Folgerichtig wird eine europaweite Harmonisierung der steuerlichen Betrachtung von den neuen Dampfprodukten empfohlen, um weitere Disharmonisierung und Desintegration des EU-Binnenmarktes zu beenden. Dieser Vorschlag fand eine breite Zustimmung – jenseits der bereits „besteuernden“ Mitgliedsländer.




Im Fokus sollte dabei die Verhinderung von steuerlich bedingten Wettbewerbsverzerrungen sein. Gewarnt wird vor einer „Selbermischen“-Situation und vor illegalem Handel durch eine Ad-hoc-Besteuerung wie in Italien und Portugal. Das Nämliche gilt, so die Studien, für Besteuerung nach Nikotingehalt. Wichtig ist den Autoren die „Handhabbarkeit“ einer möglichen z. B. Liquidsteuer, da der E-Zigarettenmarkt von KMU dominiert ist und diese nicht durch einen nicht handhabbaren Bürokratieaufwand in Wettbewerbsprobleme kommen dürfen. So „ist es empfehlenswert, eine harmonisierte Steuerkategorie zu verabschieden, für alle Verbrauchsmittel, die zur Verwendung einer E-Zigarette gedacht sind.“ Danach könnte, so heißt es weiter, über einen „moderaten EU-Mindeststeuersatz pro Volumen des Produktes“ nachgedacht werden.

Das klingt nach viel Tobak und noch viel Zeit, die bis zu einer EU-Steuerharmonisierung für E-Zigaretten ins Land oder in die Länder gehen wird.

Das Dokument der EU-Kommission stellen wir hier zum Download bereit für alle, die einen genauen Blick darauf werfen möchten: summary-study-on-the-tobacco-taxation-directive-2019_de

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