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EU-Tabaksteuerrichtlinie

14. January 2021By ASW

Vor einer Woche berichtete eGarage über die Steuerphantasien zu E-Zigaretten im Bundestag. Heute kommt eine Fortschreibung – oder auch nicht.




Manchmal ist der größte Feind von gut – besser; das gilt auch für „schnell nachwachsende“ Quellen. Verwiesen wir letzte Woche noch auf die „Kurzübersicht über wichtige BMF-Vorhaben bis Sommer 2021“ mit Datum vom 05. Januar 2021, wo Tabaksteuerreform unter besonderer Berücksichtigung von E-Zigaretten und Liquids explizit genannt wurden, hat jetzt das Bundesfinanzministerium mit einer neuen Tabelle nachgelegt. Diese Exel-Tabelle liegt eGarage vor und umfasst einen Planungszeitraum bis zur Sommerpause und trägt den Titel „Vorhabenplanung-Gesetzgebung“. Genau niedergefasst werden dort die parlamentarischen Abläufe mit 1. Und 2. Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat; darin finden sich Arbeitstitel wie „Wertpapierinstitutsgesetz“, „Schwarmfinanzierungs-BegleitG“ und „ Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere“ – aber von Tabaksteuer bzw. Liquidsteuer für E-Zigaretten oder auf Tabakerhitzer ist keine Rede, nirgends.

Dann bleiben wir doch gleich im Bundesfinanzministerium und der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski, MdB/SPD aus Bremen. Diese musste am 18. Dezember vergangenen Jahres eine Schriftliche Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt beantworten. Dieser wollte von der Bundesregierung wissen, wann die EU-Kommission nach Wissensstand der Bundesregierung denn sich an den überarbeiteten Entwurf der Tabaksteuerrichtlinie machen werde und warum es denn so lange dauert? Die PStS antwortete – nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 19/25435 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Dezember 2020eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage Nummer 31 auf Seite 36 -, die EU-Kommission habe das für das 3. Quartal 2021 angekündigt, zwischenzeitlich beabsichtige man aber den überarbeiteten Entwurf im 4. Quartal vorzulegen. Warum es so lange gedauert habe, nachdem der Evaluierungsbericht bereits Anfang 2020 finalisiert und im Februar den Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde, konnte nicht beantwortet werden. Vielleicht hatten die Verantwortlichen in Brüssel auch einfach nur genügend mit den finanziellen Folgen der Pandemie und dem EU-Rettungsprogramm zu tun.

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Vor einer Woche berichtete eGarage über die Steuerphantasien zu E-Zigaretten im Bundestag. Heute kommt eine Fortschreibung – oder auch nicht.




Manchmal ist der größte Feind von gut – besser; das gilt auch für „schnell nachwachsende“ Quellen. Verwiesen wir letzte Woche noch auf die „Kurzübersicht über wichtige BMF-Vorhaben bis Sommer 2021“ mit Datum vom 05. Januar 2021, wo Tabaksteuerreform unter besonderer Berücksichtigung von E-Zigaretten und Liquids explizit genannt wurden, hat jetzt das Bundesfinanzministerium mit einer neuen Tabelle nachgelegt. Diese Exel-Tabelle liegt eGarage vor und umfasst einen Planungszeitraum bis zur Sommerpause und trägt den Titel „Vorhabenplanung-Gesetzgebung“. Genau niedergefasst werden dort die parlamentarischen Abläufe mit 1. Und 2. Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat; darin finden sich Arbeitstitel wie „Wertpapierinstitutsgesetz“, „Schwarmfinanzierungs-BegleitG“ und „ Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere“ – aber von Tabaksteuer bzw. Liquidsteuer für E-Zigaretten oder auf Tabakerhitzer ist keine Rede, nirgends.

Dann bleiben wir doch gleich im Bundesfinanzministerium und der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski, MdB/SPD aus Bremen. Diese musste am 18. Dezember vergangenen Jahres eine Schriftliche Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt beantworten. Dieser wollte von der Bundesregierung wissen, wann die EU-Kommission nach Wissensstand der Bundesregierung denn sich an den überarbeiteten Entwurf der Tabaksteuerrichtlinie machen werde und warum es denn so lange dauert? Die PStS antwortete – nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 19/25435 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Dezember 2020eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage Nummer 31 auf Seite 36 -, die EU-Kommission habe das für das 3. Quartal 2021 angekündigt, zwischenzeitlich beabsichtige man aber den überarbeiteten Entwurf im 4. Quartal vorzulegen. Warum es so lange gedauert habe, nachdem der Evaluierungsbericht bereits Anfang 2020 finalisiert und im Februar den Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde, konnte nicht beantwortet werden. Vielleicht hatten die Verantwortlichen in Brüssel auch einfach nur genügend mit den finanziellen Folgen der Pandemie und dem EU-Rettungsprogramm zu tun.

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