Mit Drucksache 18/8650 unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag mit dem Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit – Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2016).
Darin auch das Thema Tabakerzeugnisse und EU-weite Rechtsreform. Dieser wird am 16. Dezember im Bundestag beraten. Wir zitieren aus dem Papier, das eine Bestandsaufnahme und Ausblick ist auch für das Dampfen:
Zu den verbrauchernahen Produkten gehören auch Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten. Die Tabakkontrollpolitik ist auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene ein wichtiges gesundheitspolitisches Thema. Tabakkonsum ist nachweislich verantwortlich für diverse Krebserkrankungen (unter anderem Lungen-, Luftröhren- und Kehlkopfkrebs) und trägt zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und typischen chronischen Atemwegserkrankungen bei. Jährlich sind allein in Deutschland etwa 121.000 Todesfälle unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Für die Bundesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Raucherquoten zu senken und den gesundheitlichen Verbraucherschutz in diesem Bereich voranzubringen. Neben den herkömmlichen Tabakprodukten entwickelt sich der relativ neue Markt für elektronische Zigaretten und ähnliche Produkte in rasantem Tempo. Zunehmend finden elektronische Zigaretten, sogenannte E-Shishas,
E-Zigarren und E-Pfeifen jeweils als Einweg- oder nachfüllbare Produkte mit und ohne Nikotin Verbreitung.
Am 29. April 2014 wurde die Tabakprodukt-Richtlinie28 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie muss bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie reguliert neben Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen erstmals auch nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (verwandte Erzeugnisse). Mit der Richtlinie sollen insbesondere Jugendliche davon abgehalten werden, in den Konsum von Tabak und tabakverwandten Produkten einzusteigen. Dazu soll deren Attraktivität für junge Menschen reduziert werden. So soll beispielsweise durch gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise deutlicher auf die Gefahren des Rauchens hingewiesen werden. Zudem sollen bestimmte Zusatzstoffe, die die Attraktivität der Tabakerzeugnisse erhöhen, verboten werden.
Folgende wesentliche Vorgaben der Richtlinie müssen in nationales Recht umgesetzt werden:
• Tabakerzeugnisse, pflanzliche Raucherzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in Packungen und Außenverpackungen auf den Markt gelangen, die gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen. Auf mindestens 65 Prozent der Packungsfläche von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak sind zwingend zusätzlich kombinierte gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise anzubringen.
• Es wird ein System eingeführt, um den Weg von Tabakerzeugnissen rückverfolgen zu können. Dazu müssen die Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein Sicherheitsmerkmal tragen, das fälschungssicher ist.
• Die Tabakprodukt-Richtlinie trifft außerdem erstmals Regelungen für eine EU-weite Harmonisierung der Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen. Demnach sind Tabakerzeugnisse mit bestimmten Zusatzstoffen verboten.
Das bisher in Deutschland grundsätzlich geltende Verwendungsverbot mit Zulassungsvorbehalt
(Positivliste zugelassener Inhaltsstoffe) ist mit den Vorgaben der Richtlinie nicht vereinbar und muss
grundlegend umgestaltet werden.
• Verboten sind künftig Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die
− ein charakteristisches Aroma haben,
− in ihren Bestandteilen Aromastoffe oder technische Merkmale enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack
oder die Rauchintensität verändern lassen, oder
− in Filter, Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten.
• Darüber hinaus werden bestimmte Zusatzstoffe sowohl für Tabakerzeugnisse als auch für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten.
• Die bestehenden Mitteilungspflichten bei Tabakerzeugnissen werden ausgeweitet und für alle anderen Erzeugnisse (elektronische Zigaretten/Nachfüllbehälter, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse) neu eingeführt.
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie in das nationale Recht ein neues Tabakerzeugnisgesetz und eine neue Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Das Tabakerzeugnisgesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 25. Februar 2016 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung am 18. März 2016 zugestimmt. Das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung sollen am 20. Mai 2016 in Kraft treten. Darüber hinaus ist am 1. April 2016 das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten, wonach E-Zigaretten und E-Shishas in der Öffentlichkeit nicht mehr an
Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen.