Entscheidung des EuGH zu E-Zigaretten wahrscheinlich erst im nächsten Jahr

Die Klage gegen Artikel 20 der TPD wurde bereits 2014 eingereicht. Das E-Zigaretten-Unternehmen Totally Wicked will so die europäische Tabakrichtlinie anfechten.

Das Unternehmen sieht in der TPD (‘Tobacco Products Directive’) einen Verstoß gegen EU Recht. Denn es ist eine Grundregel innerhalb der Gemeinschaft, dass Waren und Dienstleistungen frei ausgetauscht werden dürfen. Gerade dieser Austausch aber würde durch Artikel 20 der europäischen Tabakrichtlinie behindert.

Zudem, so die Kläger weiter, führe Artikel 20 zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil von E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten. Auch das sei mit dem allgemeinen Gleichheitsprinzip der EU nicht vereinbar. Hier würden die Grundrechte der E-Zigarette–Hersteller wie auch der Verbraucher verletzt.

Eingereicht wurde die Klage im vergangenen Jahr beim Royal Courts of Justice des Vereinigten Königreichs. Doch die Richter dort sahen die Frage als so wesentlich an, dass sie sie weiterreichten – an den Europäischen Gerichtshof.

Inzwischen wurden in London über 71.000 Unterschriften gegen Artikel 20 gesammelt und übergeben.

Unterdessen hat sich der EuGH am 1. Oktober 2015 mit dem Thema beschäftigt, ein Urteil wird für nächstes Jahr erwartet.

Totally Wicked verteidigt seinen Standpunkt: Elektronische Zigaretten sind kein Tabakprodukt. Sie sind ein Produkt, dass Tabakzigaretten überflüssig machen könnte. Die TPD, so Totally Wicked weiter, könnte das Potenzial von E-Zigaretten beeinträchtigen.

Wir bleiben an diesem Thema dran und sind gespannt auf die Entscheidung im kommenden Jahr.