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Einige E-Zigaretten-Händler mogeln offenbar bei Registrierung

15. December 2016By JJS

Verschaffen sich einige schwarze Schafe in der Dampfer-Branche einen illegalen Wettbewerbsvorteil, indem sie sich nicht an die geltenden Regeln halten? Diesen Vorwurf erhebt ausgerechnet der VdeH, der die Branche vertritt. Zum Hintergrund: Seit dem 20. November gilt für Händler von E-Zigaretten und E-Liquids eine strenge Registrierungspflicht für ihre Produkte, die auf der einen Seite einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Einen Eindruck davon kann man auf dem Registrierungsportal des zuständigen Bundesamts gewinnen. Zweitens bedeutet die Meldepflicht aber auch, dass die Unternehmen ein halbes Jahr verlieren. Seit November müssen sowohl neue Liquids als auch neue Hardware sechs Monate vor dem Verkaufsstart angemeldet werden.




Die Folge: Neuerungen bei E-Zigaretten, zum Beispiel aus China, kommen mit Verzögerung auf den Markt. Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH), sagte im Gespräch mit eGarage.de: “Bei den Liquids ist eine halbjährige Vorlaufzeit nicht so dramatisch, die Produktpalette ändert sich ja in der Regel nicht ständig.” Anders sehe es bei der Hardware aus: “Da die Innovationsgeschwindigkeit weiter sehr hoch ist, ist es ärgerlich, wenn man neue Geräte erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Markt bringen kann.”

Offenbar beachtet aber nicht jeder die halbjährige Wartezeit. Einige Unternehmen, so Dac Sprengel, “halten sich nicht an die Registrierungspflicht und bringen die Geräte sofort auf den Markt.” Dies sei “ausgesprochen schädlich”, so der VdeH-Chef. “Damit schaden sie der Branche doppelt: Die Glaubwürdigkeit, dass wir uns an Regeln und Gesetze halten, sinkt. Und gerade die Unternehmen, die sich daran halten, müssen mit einem Wettbewerbsnachteil kämpfen.” Dass die für alle geltenden Regeln früher oder später eingefordert und durchgesetzt werden, ist nach Ansicht von Sprengel aber wahrscheinlich. “Wer so verfährt, braucht sich nicht wundern, wenn auch juristisch dagegen vorgegangen wird”, kündigte er an.

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Verschaffen sich einige schwarze Schafe in der Dampfer-Branche einen illegalen Wettbewerbsvorteil, indem sie sich nicht an die geltenden Regeln halten? Diesen Vorwurf erhebt ausgerechnet der VdeH, der die Branche vertritt. Zum Hintergrund: Seit dem 20. November gilt für Händler von E-Zigaretten und E-Liquids eine strenge Registrierungspflicht für ihre Produkte, die auf der einen Seite einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Einen Eindruck davon kann man auf dem Registrierungsportal des zuständigen Bundesamts gewinnen. Zweitens bedeutet die Meldepflicht aber auch, dass die Unternehmen ein halbes Jahr verlieren. Seit November müssen sowohl neue Liquids als auch neue Hardware sechs Monate vor dem Verkaufsstart angemeldet werden.




Die Folge: Neuerungen bei E-Zigaretten, zum Beispiel aus China, kommen mit Verzögerung auf den Markt. Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH), sagte im Gespräch mit eGarage.de: “Bei den Liquids ist eine halbjährige Vorlaufzeit nicht so dramatisch, die Produktpalette ändert sich ja in der Regel nicht ständig.” Anders sehe es bei der Hardware aus: “Da die Innovationsgeschwindigkeit weiter sehr hoch ist, ist es ärgerlich, wenn man neue Geräte erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Markt bringen kann.”

Offenbar beachtet aber nicht jeder die halbjährige Wartezeit. Einige Unternehmen, so Dac Sprengel, “halten sich nicht an die Registrierungspflicht und bringen die Geräte sofort auf den Markt.” Dies sei “ausgesprochen schädlich”, so der VdeH-Chef. “Damit schaden sie der Branche doppelt: Die Glaubwürdigkeit, dass wir uns an Regeln und Gesetze halten, sinkt. Und gerade die Unternehmen, die sich daran halten, müssen mit einem Wettbewerbsnachteil kämpfen.” Dass die für alle geltenden Regeln früher oder später eingefordert und durchgesetzt werden, ist nach Ansicht von Sprengel aber wahrscheinlich. “Wer so verfährt, braucht sich nicht wundern, wenn auch juristisch dagegen vorgegangen wird”, kündigte er an.

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