Natürlich: Wir bei eGarage haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir den Jugendschutz begrüßen. Es gibt nun mal Dinge auf dieser Welt, bei denen der Schutz Minderjähriger Vorrang haben muss. Und nun begrüßen wir den Jugendschutz noch aus einem anderen Grund.
Es war einmal …. so texteten die Brüder Grimm. Unsere Geschichte ist etwas neueren Datums, darum schreiben wir: Irgendwann vor nicht allzu langer Zeit…. Da fand sich im Postfach von eGarage eine Bestätigung einer ziemlich umfangreichen Bestellung. Apfel Cox Orange Liquid, Arctic Menthol, Apfel grün….kurzum, alles was dieser Shop so her gab. Und das nicht etwa nur für den Privatverkauf. Nein, die bestellten Mengen wären durchaus ausreichend gewesen, um einen eigenen Shop zu eröffnen.
Shop-Betreiber storniert Auftrag von selbst
Das kam auch dem Shop-Betreiber etwa spanisch vor. Jedenfalls schrieb uns die Steamer Store GmbH eine freundliche Mail. „Es ist eine Bestellung bei uns eingegangen, welche uns etwas merkwürdig erscheint.“ Und in der Tat, bei dem Einkaufsvolumen konnte das nur als merkwürdig eingestuft werden. Offenbar hatte sich jemand einen Scherz erlaubt – in diesem Zusammenhang noch einmal Danke an die aufmerksamen Shop-Betreiber, die diese „Bestellung“ von selbst stornierten.
Und der Jugendschutz?
Was hat es nun mit dem eingangs zitierten Jugendschutz auf sich? Jeder Shop-Betreiber muss natürlich nachweisen können, dass er seine Ware auch nur an Menschen verkauft, die über 18 Jahre sind. Manchmal gestaltet sich das ein bisschen schwierig, denn selbst ein Sechsjähriger könnte rein theoretisch auf entsprechende Banner klicken und mit der Maus vollmundig bestätigen, dass er doch längst den Kinderschuhen entwachsen ist.
Mit der vermeintlichen „Bestellung“ erreichte uns eine Mail, wie das Unternehmen mit dem Jugendschutz umgeht. Denn: Als Erstkunde muss man eine Ausweiskopie oder Identifikationsdaten zur Alterskontrolle hinterlegt haben. Dies geht relativ einfach per Mail oder WhatsApp. Dies gepaart mit dem Hinweis der Steamer Store GmbH: „Wir müssen die Alterskontrolle manuell durchführen. Sonst kann leider kein Versand der Waren erfolgen“. Bei Folgebestellungen entfällt dies dann, so das Unternehmen. Spätestens an dieser Stelle wäre der Schelm durch den Jugendschutz aufgeflogen.