Die Fraktion B 90/Die Grünen hat sich in ihrem Newsletter zum “Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas – 2./3. Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung” geäußert:
“E-Shishas und E-Zigaretten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit bei jungen Menschen. Doch obwohl deren Konsum durchaus mit Gesundheitsrisiken verbunden ist, gelten die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes bislang nicht für sie. Dies will die Bundesregierung nun mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ändern. Wie bei jeder anderen psychoaktiven Substanz ist auch der Gebrauch nikotinhaltiger E-Zigaretten mit Gesundheitsrisiken verbunden. Der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas kann zu gravierenden Gesundheitsschäden führen kann. Das Jugendschutzgesetz muss daher mit der Zeit gehen, eine Regulierung dieser Produkte ist überfällig. Neben dem Konsum- und Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren, braucht es aber vor allen Dingen Bemühungen im Bereich der Prävention und der gesundheitlichen Aufklärung.”
Der Link zur Originalmeldung ist hier: Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas 2./3. Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung