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E-Zigarette in Bundespressekonferenz

17. September 2019By ASW

Wenn die Sprecher der verschiedenen Ministerien bei der Bundespressekonferenz zu Gast sind, kann schon mal auch die E-Zigarette zum Thema werden.




So geschehen gestern, als die Entscheidungen aus den USA und die Unsicherheiten hinsichtlich von Dampfen dort nun in Deutschland die Journalisten beschäftigte und zu Fragen motivierte. Wir zitieren aus der Regierungspressekonferenz vom 16. September 2019, Mitschrift im Wortlaut. Zur besseren Verständlichkeit: BMG steht für Bundesministerium für Gesundheit und BMEL für Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Das Ergebnis vorab: kein Handlungsbedarf nach weiteren Verschärfungen oder Regulierungen, weil die europäische und deutsche Gesetzgebung bereits entsprechende Regelungen vorgenommen haben – im Vergleich zu den Staaten. Aber beobachtet wird aufmerksam, was sich auf dem Dampfmarkt tut.
Hier nun der Wortlaut:

Frage: Ich hätte eine Frage an das Gesundheitsministerium. In einzelnen US-Bundesstaaten werden ja jetzt dutzendweise Liquids verboten, die diverse Aromen usw. haben. Mittlerweile wird wegen der Vorfälle, die es da gab, sogar überlegt, ob man diese Verbote bundesweit durchsetzt und nur noch ganz wenige Sorten zulässt, die unmittelbar mit Tabak zu tun haben. Gibt es vielleicht ähnliche Überlegungen in Deutschland? Denn angeblich werden ja besonders Jugendliche schnell davon abhängig und mischen noch Hanf darunter. Oder sieht man sich das erst einmal an, bis klar ist, woran es wirklich liegt?

BMG: Wir beobachten diese Diskussion rund um die E-Zigaretten sehr aufmerksam. Von entsprechenden Plänen kann ich Ihnen derzeit nicht berichten. Gegebenenfalls könnte das Ernährungsministerium etwas nachtragen.

BMEL: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass es in der EU im Gegensatz zu den USA bereits eine strikte Regulierung von E-Zigaretten gibt. Entsprechend dürfen auch in Deutschland nikotinhaltige E-Zigaretten nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung einhalten. Also da gibt es schon Vorschriften, die dem Kinderschutz und der Manipulationssicherheit dienen.
Ansonsten kann ich mich nur meiner Vorrednerin anschließen, dass wir die Situation natürlich weiter beobachten.

Zusatzfrage: Wir hatten am Freitag die Auskunft erhalten, dass in der EU diese bestimmten Aromen verboten sind. Ist das richtig? Sind das also diejenigen, die in den USA zu diesen Problemen und zu den Verboten geführt haben?

BMEL: Genau das meinte ich, dass es auf EU-Ebene bereits eine strikte Regulierung gibt.

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So geschehen gestern, als die Entscheidungen aus den USA und die Unsicherheiten hinsichtlich von Dampfen dort nun in Deutschland die Journalisten beschäftigte und zu Fragen motivierte. Wir zitieren aus der Regierungspressekonferenz vom 16. September 2019, Mitschrift im Wortlaut. Zur besseren Verständlichkeit: BMG steht für Bundesministerium für Gesundheit und BMEL für Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Das Ergebnis vorab: kein Handlungsbedarf nach weiteren Verschärfungen oder Regulierungen, weil die europäische und deutsche Gesetzgebung bereits entsprechende Regelungen vorgenommen haben – im Vergleich zu den Staaten. Aber beobachtet wird aufmerksam, was sich auf dem Dampfmarkt tut.
Hier nun der Wortlaut:

Frage: Ich hätte eine Frage an das Gesundheitsministerium. In einzelnen US-Bundesstaaten werden ja jetzt dutzendweise Liquids verboten, die diverse Aromen usw. haben. Mittlerweile wird wegen der Vorfälle, die es da gab, sogar überlegt, ob man diese Verbote bundesweit durchsetzt und nur noch ganz wenige Sorten zulässt, die unmittelbar mit Tabak zu tun haben. Gibt es vielleicht ähnliche Überlegungen in Deutschland? Denn angeblich werden ja besonders Jugendliche schnell davon abhängig und mischen noch Hanf darunter. Oder sieht man sich das erst einmal an, bis klar ist, woran es wirklich liegt?

BMG: Wir beobachten diese Diskussion rund um die E-Zigaretten sehr aufmerksam. Von entsprechenden Plänen kann ich Ihnen derzeit nicht berichten. Gegebenenfalls könnte das Ernährungsministerium etwas nachtragen.

BMEL: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass es in der EU im Gegensatz zu den USA bereits eine strikte Regulierung von E-Zigaretten gibt. Entsprechend dürfen auch in Deutschland nikotinhaltige E-Zigaretten nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung einhalten. Also da gibt es schon Vorschriften, die dem Kinderschutz und der Manipulationssicherheit dienen.
Ansonsten kann ich mich nur meiner Vorrednerin anschließen, dass wir die Situation natürlich weiter beobachten.

Zusatzfrage: Wir hatten am Freitag die Auskunft erhalten, dass in der EU diese bestimmten Aromen verboten sind. Ist das richtig? Sind das also diejenigen, die in den USA zu diesen Problemen und zu den Verboten geführt haben?

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