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E-Online-Shops schließen wegen Jugendschutz

4. April 2016By ASW

Das ist kein verspäteter Aprilscherz, sondern leider die Online-Realität: Mein E-Liquidshop ist vorübergehend „geschlossen“.




Gestern wollte ich noch schnell mir Liquids in meinem Lieblings-Internet-Portal für Liquids bestellen, damit ich die Woche über nicht auf dem Trockenen sitze.

Doch was steht auf der Seite, grob zusammengefasst: Wegen des neuen Jugendschutzgesetzes, das den Onlinevertrieb seit 1. April erst ab 18 Jahren zulässt, ist der Verkauf für Endverbraucher im Netz erstmal nicht möglich. Denn man muss das erst mal technisch auf der Seite umsetzen.

Was wie jetzt. Kaufen kann man wohl dort erst wieder ab dem 6. April, vielleicht.

Das ist nun wirklich überraschend. Denn das Gesetz ist nun nicht vom Himmel gefallen – und IT-Experten wachsen nicht auf den Bäumen. Dafür habe ich wirklich kein Verständnis, auch wenn darum gebeten wird im Text.

Und so ganz neu ist diese Herausforderung auch nicht, bei den Zigarettenportalen gibt es diese Zugangsbeschränkung schon seit Jahren. Vielleicht doch ein verspäteter Aprilscherz?

Mit Nichten: Heute dann die News. Das scheint vielen Anbietern so zu gehen: Was sich nach in Kraft treten des neuen Jugendschutzgesetz geändert hat, wie die Internet-Nachrichtenagentur INAR meldet. Man spricht sogar von Schließungen einzelner Online-Shops, allerdings ohne Namensnennung. Man will jetzt alles ganz richtig ordentlich machen, denn ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€.

Hoffentlich haben sich die Dampfer eingedeckt – ansonsten geht es halt ab in den Laden für den Liquidkauf.

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4. April 2016By ASW

Das ist kein verspäteter Aprilscherz, sondern leider die Online-Realität: Mein E-Liquidshop ist vorübergehend „geschlossen“.




Gestern wollte ich noch schnell mir Liquids in meinem Lieblings-Internet-Portal für Liquids bestellen, damit ich die Woche über nicht auf dem Trockenen sitze.

Doch was steht auf der Seite, grob zusammengefasst: Wegen des neuen Jugendschutzgesetzes, das den Onlinevertrieb seit 1. April erst ab 18 Jahren zulässt, ist der Verkauf für Endverbraucher im Netz erstmal nicht möglich. Denn man muss das erst mal technisch auf der Seite umsetzen.

Was wie jetzt. Kaufen kann man wohl dort erst wieder ab dem 6. April, vielleicht.

Das ist nun wirklich überraschend. Denn das Gesetz ist nun nicht vom Himmel gefallen – und IT-Experten wachsen nicht auf den Bäumen. Dafür habe ich wirklich kein Verständnis, auch wenn darum gebeten wird im Text.

Und so ganz neu ist diese Herausforderung auch nicht, bei den Zigarettenportalen gibt es diese Zugangsbeschränkung schon seit Jahren. Vielleicht doch ein verspäteter Aprilscherz?

Mit Nichten: Heute dann die News. Das scheint vielen Anbietern so zu gehen: Was sich nach in Kraft treten des neuen Jugendschutzgesetz geändert hat, wie die Internet-Nachrichtenagentur INAR meldet. Man spricht sogar von Schließungen einzelner Online-Shops, allerdings ohne Namensnennung. Man will jetzt alles ganz richtig ordentlich machen, denn ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€.

Hoffentlich haben sich die Dampfer eingedeckt – ansonsten geht es halt ab in den Laden für den Liquidkauf.

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