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Drogenbeauftragte für hohe E-Zigaretten-Steuer

6. March 2021By JJS

In der Bundesregierung herrschen unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der Pläne des Finanzministeriums, eine hohe Steuer für E-Zigaretten-Liquids mit Nikotin einzuführen (eGarage berichtete).




Dies geht aus drei Stellungnahmen zum Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStModG) hervor, die eGarage vorliegen. So unterstützt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung die Einführung der E-Liquid-Steuer, das Wirtschaftsministerium positioniert sich dagegen eher ablehnend und das Gesundheitsministerium äußert sich nicht eingehend. Die Stellungnahmen beziehungsweise die Entwürfe stammen aus der sogenannten Ressortabstimmung, in der das federführende Ministerium die Meinungen anderer Ressorts einholt.

Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium äußerte sich wenn auch nicht ablehnend so doch zumindest skeptisch hinsichtlich der E-Zigaretten-Steuer. Der Referentenentwurf zitiere eine Studie, dass neuartige Produkte (darunter auch die E-Zigarette) weniger Schadstoffe im Aerosol enthalten. “Es sollte daher auch wirtschaftspolitisch berücksichtigt werden, dass Unternehmen weiterhin Anreize haben, Zigarettensubstitute zu entwickeln, die auch bei der Entwöhnung von Nikotin helfen können”, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums von Peter Altmaier (CDU).

Die vorgesehene Erhöhung der Besteuerung von neuartigen Produkten, wie Heat-not-Burn-Produkten und E-Zigaretten, könne zu starkem Ausweichverhalten, beispielsweise zu schädlicheren Zigaretten oder in den Schwarzmarkt, führen. Portugal habe deshalb die Steuer auf E-Zigaretten angepasst und in 2017 halbiert. “Ein starker Nachfragerückgang nach diesen neuartigen Produkten kann sich für die überwiegend klein- und mittelständische Hersteller und Importeure geschäftsbedrohend auswirken”, heißt es weiter.

Das Wirtschaftsministerium regt deshalb an, “die Besteuerung von neuartigen Produkten zunächst weniger ansteigen zu lassen bzw. den Zeitraum der Steueranhebung zu strecken”. Und: Es solle geprüft werden, ob bei nikotinhaltigen Produkten eine Besteuerung nach Volumen anstatt auf Basis der Nikotinkonzentration praktikabler wäre. Dies sei dann auch konform mit den Plänen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie.

Gesundheitsministerium

Das Gesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) schweigt sich in seiner Stellungnahme zu E-Zigaretten und Heat-not-Burn aus, hat also nichts einzuwenden. Dort heißt es unter anderem lediglich, die Einnahmen sollten verstärkt zur Gegenfinanzierung einer verbesserten Tabakentwöhnung genutzt werden sowie die Tabaksteuer solle insgesamt stärker steigen.

Drogenbeauftragte

Und schließlich die Stellungnahme der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU): Sie unterstützt explizit die Einführung einer hohen Steuer auch auf E-Zigaretten. Wörtlich heißt es in dem Dokument, das möglicherweise noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt: “Eine Unterwerfung von nikotinhaltigen Substanzen (‚Liquids‘) für E-Zigaretten unter das Tabaksteuergesetz ist gesundheitspolitisch geboten, um einer weiteren Verbreitung von E-Zigaretten unter Jugendlichenund jungen Erwachsenen entgegenzuwirken. Die vorgesehene Besteuerung mit zunächst zwei Cent pro Milligram Nikotin stellt das Minimum dar.”

Die Erhöhung auf schließlich vier Cent pro Milligramm erscheine im Gesamtgefüge insbesondere dann passend, wenn durch eine weitere Anhebung der Steuer für Fertigzigaretten und Feinschnitt ein ausreichender Steuerabstand sichergestellt werde. Denn die Erhöhung für Tabakprodukte hält die Drogenbeauftragte für “gesundheitspolitisch völlig unzureichend”.

Zu Tabakerhitzern (Heat-not-Burn) heißt es, der Entwurf hebe die Besteuerung auf das Niveau von Zigaretten. “Ein signifikanter Anstieg, wie ihn der Entwurf vorsieht, ist geboten (da die Senkung des Schadstoffausstoßes nicht mit einer äquivalenten Reduzierung der Gesundheitsrisiken einhergehen muss).” Allerdings erscheine es vertretbar, einen zusätzlichen Anstieg der Besteuerung von Fertigzigaretten nicht 1:1 auf Erhitzer zu übertragen.

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6. March 2021By JJS

In der Bundesregierung herrschen unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der Pläne des Finanzministeriums, eine hohe Steuer für E-Zigaretten-Liquids mit Nikotin einzuführen (eGarage berichtete).




Dies geht aus drei Stellungnahmen zum Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStModG) hervor, die eGarage vorliegen. So unterstützt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung die Einführung der E-Liquid-Steuer, das Wirtschaftsministerium positioniert sich dagegen eher ablehnend und das Gesundheitsministerium äußert sich nicht eingehend. Die Stellungnahmen beziehungsweise die Entwürfe stammen aus der sogenannten Ressortabstimmung, in der das federführende Ministerium die Meinungen anderer Ressorts einholt.

Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium äußerte sich wenn auch nicht ablehnend so doch zumindest skeptisch hinsichtlich der E-Zigaretten-Steuer. Der Referentenentwurf zitiere eine Studie, dass neuartige Produkte (darunter auch die E-Zigarette) weniger Schadstoffe im Aerosol enthalten. “Es sollte daher auch wirtschaftspolitisch berücksichtigt werden, dass Unternehmen weiterhin Anreize haben, Zigarettensubstitute zu entwickeln, die auch bei der Entwöhnung von Nikotin helfen können”, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums von Peter Altmaier (CDU).

Die vorgesehene Erhöhung der Besteuerung von neuartigen Produkten, wie Heat-not-Burn-Produkten und E-Zigaretten, könne zu starkem Ausweichverhalten, beispielsweise zu schädlicheren Zigaretten oder in den Schwarzmarkt, führen. Portugal habe deshalb die Steuer auf E-Zigaretten angepasst und in 2017 halbiert. “Ein starker Nachfragerückgang nach diesen neuartigen Produkten kann sich für die überwiegend klein- und mittelständische Hersteller und Importeure geschäftsbedrohend auswirken”, heißt es weiter.

Das Wirtschaftsministerium regt deshalb an, “die Besteuerung von neuartigen Produkten zunächst weniger ansteigen zu lassen bzw. den Zeitraum der Steueranhebung zu strecken”. Und: Es solle geprüft werden, ob bei nikotinhaltigen Produkten eine Besteuerung nach Volumen anstatt auf Basis der Nikotinkonzentration praktikabler wäre. Dies sei dann auch konform mit den Plänen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie.

Gesundheitsministerium

Das Gesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) schweigt sich in seiner Stellungnahme zu E-Zigaretten und Heat-not-Burn aus, hat also nichts einzuwenden. Dort heißt es unter anderem lediglich, die Einnahmen sollten verstärkt zur Gegenfinanzierung einer verbesserten Tabakentwöhnung genutzt werden sowie die Tabaksteuer solle insgesamt stärker steigen.

Drogenbeauftragte

Und schließlich die Stellungnahme der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU): Sie unterstützt explizit die Einführung einer hohen Steuer auch auf E-Zigaretten. Wörtlich heißt es in dem Dokument, das möglicherweise noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt: “Eine Unterwerfung von nikotinhaltigen Substanzen (‚Liquids‘) für E-Zigaretten unter das Tabaksteuergesetz ist gesundheitspolitisch geboten, um einer weiteren Verbreitung von E-Zigaretten unter Jugendlichenund jungen Erwachsenen entgegenzuwirken. Die vorgesehene Besteuerung mit zunächst zwei Cent pro Milligram Nikotin stellt das Minimum dar.”

Die Erhöhung auf schließlich vier Cent pro Milligramm erscheine im Gesamtgefüge insbesondere dann passend, wenn durch eine weitere Anhebung der Steuer für Fertigzigaretten und Feinschnitt ein ausreichender Steuerabstand sichergestellt werde. Denn die Erhöhung für Tabakprodukte hält die Drogenbeauftragte für “gesundheitspolitisch völlig unzureichend”.

Zu Tabakerhitzern (Heat-not-Burn) heißt es, der Entwurf hebe die Besteuerung auf das Niveau von Zigaretten. “Ein signifikanter Anstieg, wie ihn der Entwurf vorsieht, ist geboten (da die Senkung des Schadstoffausstoßes nicht mit einer äquivalenten Reduzierung der Gesundheitsrisiken einhergehen muss).” Allerdings erscheine es vertretbar, einen zusätzlichen Anstieg der Besteuerung von Fertigzigaretten nicht 1:1 auf Erhitzer zu übertragen.

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