Heute hat sich das Deutsche Krebsforschungszentrum, das DKFZ, in Heidelberg in einer langenVeröffentlichung zu E-Zigaretten, Shishas und Tabakerhitzer geäußert – anlässlich der 16. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle.
Es wurde keine Heiligsprechung, aber eine seriöse und faktenorientierte Auseinandersetzung mitdem gesellschaftlich und wissenschaftlich relevanten Thema Dampfen. Denn Anlass und Beleg dafür sind dem DKFZ die Zahlen der jugendlichen Konsumenten. Laut den Heidelbergern haben bei den 14- bis17-jährigen über 16 Prozent “einmal” an der Dampfe gezogen, fast drei Prozent nutzen diese regelmäßig. Und dann kommt der Satz, der aufhorchen lässt: „Im Vergleich zu Tabakzigaretten sind E-Zigaretten zwar sehr wahrscheinlich deutlich weniger schädlich, dennoch sind sie keine harmlosen Life-Style-Produkte – insbesondere für Nichtraucher.“
Noch deutlicher sind die Positionen in den beigefügten Dokumenten: „Fakten zum Rauchen“, ein zwar unglücklicher Titel. Aber der Inhalt hat es in sich. Dabei darf natürlich der Hinweis auf Pharmaprodukte wie Nikotinkaugummi, -spray und – pflaster nicht fehlen. Aber in der Rubrik “Tabakentwöhnung” finden sich bullet points wie:
■ Studien legen einen Nutzen beim Rauchstopp nahe
■ wahrscheinlich helfen E-Zigaretten mit Nikotin eher beim Rauchstopp als solche ohne Nikotin
■ wahrscheinlich fördert häufiger E-Zigarettenkonsum eher den Rauchstopp als gelegentlicher Konsum
■ Rückgang akuter rauchbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen bei vollständigem Wechsel von Tabak auf E-Zigaretten
Auch wird der umstrittene Punkt „Passivdampfen“ thematisiert – aber eher vage, da fehlen wohl noch Erkenntnisse:
■ Belastung der Raumluft mit Partikeln und Nikotin
■ wahrscheinlich geringere Belastung als durch Tabakrauch
■ gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen, Ausmaß unbekannt
Das Thema „Gesundheitsgefährdung“ nimmt einen breiten, wenn auch vagen Raum ein; dabei beruft man sich hauptsächlich auf „Beobachtungen aus Tier- und Zellversuchen”. Es fehlen die Langzeitstudien, so bedient man sich der Begriffe „potenziell“ und „wahrscheinlich“.
Erstaunlich sind die Regulierungshinweise. Zitiert wird hierbei aus dem gültigen Tabakerzeugnisgesetz und aus der Tabakerzeugnisverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz. Beim Dampfen in der Öffentlichkeit wird darauf verwiesen, dass Dampfen im Nichtraucherbereich nicht geregelt ist (siehe Nichtraucherschutzgesetz), sondern dem jeweiligen Hausrecht unterliegt. Mehr wird nicht gefordert oder angeregt, weitere Regulierungen nicht angesprochen.
Zwei andere Kapitel widmen sich den Tabakerhitzern und den Wasserpfeifen.
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