Die Leerstelle in der DKFZ-Stellungnahme

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Am morgigen Montag ist es endlich soweit: Im Bundestag findet die öffentliche und mündliche Anhörung zum TabStMoG statt, das in der derzeitigen Fassung die Einführung einer drastischen Besteuerung für E-Zigaretten vorsieht.




Wie üblich stellen die meisten angehörten Experten vorher eine schriftliche Stellungnahme zur Verfügung – über viele hat eGarage in den vergangenen Tagen bereits berichtet.

Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat seine Einschätzung eingereicht, die nun veröffentlicht wurde. Und die überrascht mit einer großen Leerstelle. Denn zum Thema „harm reduction“, auf Deutsch Schadensminderung, findet sich kein Wort.

Dazu gleich mehr. Zunächst zum vorliegenden Inhalt. In der Einschätzung zur E-Zigarette wird darauf verwiesen, dass es „nicht nachvollziehbar“ sei, nikotinhaltige E-Zigaretten zu besteuern, das nikotinfreie Dampfen dagegen nicht. Im Tabakerzeugnisgesetz und im Jugendschutzgesetz würden nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten dagegen gleichgestellt.

Zweiter Kritikpunkt des DKFZ: „Werden E-Zigaretten nach Nikotingehalt besteuert, so ist zu erwarten, dass die Konsumenten und Konsumentinnen verstärkt zu preisgünstigeren Liquids mit geringerem Nikotingehalt greifen.“ Es habe sich aber gezeigt, dass bei einer Reduktion des Nikotingehalts der Liquids die Nikotinaufnahme durch eine verstärkte Inhalation konstant gehalten werde. „Durch dieses kompensatorische Inhalationsverhalten sind die Konsumierenden einer größeren Schadstoffbelastung ausgesetzt, was wiederum das Gesundheitsrisiko erhöht.“

Und schließlich verlangt das DKFZ noch eine zusätzliche Steuer: Die Weltbank empfehle zudem eine zusätzliche Besteuerung der Geräte – das schrecke Jugendliche ab. „Die Steuer auf die Geräte sollte in Abhängigkeit vom Produktpreis gestaffelt sein, um insbesondere die für Jugendliche attraktiven Einwegprodukte vergleichsweise stark zu verteuern“, empfiehlt das Krebsforschungszentrum, für das die kommissarische Tabakkontroll-Leiterin Katrin Schaller mündlich vortragen soll.




Noch im Oktober wurde auf Schadenminderung verwiesen

Es muss erstaunen, dass in der Einschätzung des DKFZ keinerlei Abwägung der geplanten E-Zigaretten-Steuer im Vergleich zur Tabakbesteuerung stattfindet, wie sie andere Experten ausführlich vortragen. Deren häufiger Kritikpunkt: Kommt die hohe Dampfer-Steuer, fällt der finanzielle Anreiz, von der Tabak- auf die E-Zigarette umzusteigen, weg.

Gerade diesen Aspekt – die Abwägung zwischen Jugendschutz und Suchtmitteleinschränkung auf der einen Seite und der Schadensminderung für Raucher, denen der Umstieg auf die deutlich weniger schädliche E-Zigarette gelingt – hatte das DKFZ in den vergangenen Jahren zunehmend thematisiert.

Wörtlich schrieb das DKFZ noch im Oktober 2020 in einem Überblicksartikel: “Damit E-Zigaretten das Potential haben, auf Bevölkerungsebene mehr Nutzen als Schaden zu verursachen, ist in Deutschland  – über die bereits bestehenden Bestimmungen hinaus  – eine Regulierung notwendig, die den Einstieg von Jugendlichen in den Konsum erschwert, gleichzeitig aber Raucher nicht davon abhält, vollständig von Tabak- auf E-Zigaretten umzusteigen.“ Zugleich sollten Tabakkontrollmaßnahmen intensiviert werden, um das Rauchen in der Bevölkerung unattraktiv zu machen.

Und weiter: „Die WHO empfiehlt als regulatorische Maßnahmen unter anderem eine Besteuerung von E-Zigaretten auf einem Niveau, das Jugendlichen den Erwerb erschwert, wobei gleichzeitig Tabakprodukte höher besteuert sein sollten, um den Einstieg ins Rauchen zu erschweren.“

Man darf angesichts der in dieser Hinsicht auffälligen Leerstelle in der schriftlichen Stellungnahme nun umso gespannter auf die mündlichen Ausführungen sein.

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