Die Heilige Kuh der Deputate

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Sie gelten als das Goody eines Gehalts oder Lohns – gerne auch mal als add on oder Geldwerter Vorteil in Gehaltsverhandlungen als Naturallohn fixiert – egal ob früher bei Kohle im Bergbau, Milch in der Landwirtschaft oder eben Zigaretten bei der Tabakindustrie.




Denen soll es jetzt an den Kragen gehen, wie man unter den Tagesordnungspunkt 22 des Haushaltsausschusses / Rechnungsprüfungsausschuss lesen kann. Die Damen und Herren kommen am Freitag, 7. Mai, ab 7.30h zusammen, um über die „Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen: Steuervorteile für Tabakindustrie abschaffen Ausschussdrucksache 346 in Verbindung mit Vorlage des Bundesrechnungshofes Steuervorteile für Tabakindustrie abschaffen; hier: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG)“ zu entscheiden.

Hört sich nach Nichts an, wird aber bei den Arbeitern und Angestellten der Tabakindustrie für viel Ärger sorgen. Und ist bereits eine alte Forderung des Bundesrechnungshofes zuletzt aus dem Jahre 2017 in seinem Jahresbericht.
Und um gleich den Aufschrei zu stoppen, diese Regelung stammt aus den Zeiten der Weimarer Republik und galt der Diebstahlsvermeidung und Motivationssteigerung.

Die Ausgangslage: Für die 2017 rund 11.000 Beschäftigten der Tabakindustrie gab und gibt es Deputate in Form von „Freizigaretten“ monatlich 600 Zigaretten (das sind rund 31 Schachteln). Die sind von der Tabaksteuer befreit, welche sich bekanntlich auf rund 75 Prozent beläuft. Dem Fiskus entgingen dadurch, so berechnete der Bundesrechnungshof, zwischen 1989 und 2017 rund 172 Millionen Euro. Schon damals verwies das Amt darauf: „Die Steuerbefreiung ist nicht mehr zeitgemäß, widerspricht der Steuergerechtigkeit und ist gesundheitspolitisch bedenklich.“ Und verwies auf die Raucherinzidenz, Gesundheitspolitik und WHO-Ziele.

Das Bundesfinanzministerium hat das Ansinnen stets verworfen, nun wohl nicht mehr – oder besser gesagt: neue Argumentation. Denn nun will man die Lösung deer Deputatsfrage an die EU koppeln, was bei der Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids ja leider nicht geklappt hat oder garnicht beabsichtigt war. Ob das was mit den Bundestagswahlen und dem Stimmverhalten der Mitarbeiter der Zigarettenindustrie zu tun hat?

Wer Steuern auf nikotinhaltige Liquids plant, muss auch andere Optionen der Geldvermehrung im Blick haben.
Und das ist am Freitag wohl die Deputats-Regelung bei Tabakwaren. Mal schaun, was die anderen Mitglieder im Ausschuss jenseits der Parteifreunde des Kanzerlkandidaten dazu sagen und beschließen.

So oder so: Auf die nächsten Tarifverhandlungen der Tabakindustrie darf man gespannt sein.

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